
Alle Infos zur Versicherung von Ehrenamtlichen findet ihr hier Versicherung Ehrenamtlicher
Immer wieder kommt die Frage auf, warum die Sternsinger*innen in den Pfarren eine Beitrittserklärung zur Kath. Jugend und Jungschar Vorarlberg unterschreiben sollen?
Der Grund dafür ist, dass die KJ und Jungschar Vorarlberg uns - der Dreikönigsaktion Vorarlberg - ein Budget zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld finanzieren wir zum Beispiel die Danke-Veranstaltungen, Sendungsfeiern, Infoabende, Bildungsarbeit, … für euch und die Kinder. Dadurch können wir euch garantieren, dass dafür keine Spendengelder verwendet werden, was sicher auch in eurem Sinn ist.
Die KJJS wird vom Bund und Land als außerschulische Kinder- und Jugendorganisation gefördert. Die Höhe der Förderung hängt dabei von den Mitgliederzahlen und den Tätigkeiten, die ihr der KJJS aus den Pfarren meldet, ab. Aus diesem Grund bitten wir euch, die Sternsinger*innen und Begleitpersonen zu erfassen und die Zahlen zu melden (wird über die Pfarre im Rahmen des Tätigkeitsberichts gemacht, eingetragen in die Liste „Vorlage_Pfarrliche_Kinder_Jugendliche.xlsx“ für die Sternsinger*innen und alle die das Sternsingen organisieren in der Liste „Vorlage_Funktionstraegerliste_1_.xlsx“. Beide Vorlagen sind hier, Tätigkeitsbericht zu finden).
Für jede Gruppenkategorie (Jungschar, Ministrant*innen, Sternsinger*innen, Firmlinge und Jugendgruppe), die vor Ort datenschutzkonform angemeldet ist und deren Umsetzung mit dem Rückmeldeblatt bestätigt wurde, bekommt die Pfarre einmalig eine Aufwandsentschädigung von € 50,-. Diese Aktion gilt noch bis Ende 2025. Ihr habt also, wenn ihr eure Sternsinger*innen die Beitrittserklärung unterschreiben lässt, in der Pfarre ablegt und bis Ende 2025 das Rückmeldeblatt an die Buchhaltung der KJJS sendet, buchhaltung@junge-kirche-vorarlberg.at, die Möglichkeit euch die 50 € abzuholen. Rückmeldeblatt und weitere Informationen findet ihr hier, Beitrittserklärung und Mitgliedschaft
Ein datenschutzkonformes Anmeldungsformular zum Sternsingen / Mitgliedschaft bei der KJJS, welches ihr HIER findet, enthält zugleich auch die Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos und Filmen auf pfarrlicher-, diözesaner - und Bundesebene (KJSÖ / DKA Österreich). Dies ist wichtig, damit ihr die Fotos und Videos, die im Rahmen des Sternsingens gemacht werden, auch für eure und unsere Medienarbeit verwenden könnt.
Wir möchten im Rahmen der Verwendung von Fotos und Filmen auch auf die Kinderschutzrichtlinie aufmerksam machen, wenn es um die Auswahl und Umgang mit diesen geht. Informationen dazu findet ihr in Folder "Kinderschutz und Sternsingen", als auch im vertiefenden Kapitel 12: Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit und Bildverwendung
Die KJJS Vorarlberg unterstützt nicht nur uns, sondern auch die pfarrliche Kinder- und Jugendarbeit durch finanzielle Mittel. Jede (Pfarr-)Gemeinde erhält eine Basisförderung, nachdem der Jahres-Tätigkeitsbericht zeitgerecht eingereicht wurde (Anfang Juli). Neben der Basisförderung gibt es zusätzlich die Möglichkeit für einzelne Veranstaltungen Förderungen zu bekommen. Wichtig: Nur Pfarren, die den Tätigkeitsbericht ausgefüllt haben, haben Anspruch auf zusätzliche Projektförderungen!
Darunter fallen auch die Anschaffung von Materialien rund ums Sternsingen und Veranstaltungen, die ihr mit den Sternsinger*innen in den Pfarren macht. D.h. wenn in eurer Pfarre der Tätigkeitsbericht gemacht wird, könnt ihr z.B. Kosten für neue Gewänder, Reinigung der Gewänder, Kassen, Danke-Veranstaltungen für Sternsinger*innen dir ihr in der Pfarre selbst macht, usw. als Projekt einreichen und eine Förderung dafür bekommen. Richtwert für die Bemessung der Höhe der Förderung ist ein Drittel der Gesamtkosten bei einer Maximalfördersumme von € 1.500,- pro Jahr. Mehr dazu hier: Förderungen
Bei Fragen, meldet euch gerne bei uns.