Die Anwendung von Gewalt gegen Frauen ist einer der maßgeblichen sozialen Mechanismen, durch den Frauen gezwungen werden, sich dem Mann unterzuordnen.
Die Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind vielfältig. Sie reichen von subtileren Formen wie Demütigungen und Einschüchterungen über sexuelle Gewalt, Schläge, Zwangsheiraten bis hin zu Frauenhandel und Mord, sowie strukturelle Gewalt. Strukturelle Gewalt umfasst alle ungleichen Machtverhältnisse in einer Gesellschaft, die zu ungleichen Lebenschancen führen. Sie ist erkennbar in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen, Rollenzuschreibungen und Mustern. Durch strukturelle Gewalt werden Frauen diskriminiert und in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen behindert.
Auch wenn in vielen demokratischen Gesellschaften Frauen mittlerweile in immer höheren Machtpositionen vertreten und als Staatschefinnen tätig sind, als Influencerinnen in den sozialen Medien agieren, und gesellschaftliche Themen setzen, Debatten lenken und sexuell selbstbestimmt leben, so folgen auch heute noch viele Bereiche einer zutiefst patriarchalen Logik, wie z.B. die Medizin, Unternehmensführung, Stadtplanung, die katholische Kirche etc. Die Gleichstellung der Frau ist eine Eingliederung der Frau in das patriarchale System des Neoliberalismus. Bedürfnisse von Frauen bzw. von FLINTA* werden hier nicht gleichberechtigt wie die Bedürfnisse der Männer wahrgenommen. Es lässt sich zudem erkennen, dass mit der wachsenden Gleichberechtigung der Frauen auch Hass und Gewalt gegen Frauen zunimmt – hier erleben wir einen enormen Backlash. Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Die Körper von Frauen müssen als Blitzableiter für unauflösbare Konflikte, Niederlagen und Kränkungen, für männliche Machtfantasien und Überheblichkeiten herhalten.
Das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" ist ein internationaler, paneuropäischer Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, "Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen" (Artikel 1 Absatz 1 lit. a Istanbul-Konvention). Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 von 13 Staaten, unter anderem auch von Österreich, in Istanbul unterzeichnet.
Mit der Ratifizierung dieser Istanbul-Konvention hat sich Österreich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen umfassend zu bekämpfen. Dies ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Dafür braucht es einen grundlegenden Wandel hin zu echter Gleichberechtigung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Auch die katholische Kirche muss hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Zu den 16 Aktionstagen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen (vom 25. November – dem internationalen Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden bis zum 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte) beteiligt sich die kfb Vorarlberg an der internationalen Kampagne Orange the World.
Die kfb unterstützt durch ihren Verein teilen spendet zukunft Frauen in Nicaragua, die sich für Frauenrechte und ein Leben frei von Gewalt einsetzen.
Hier erfahren Sie mehr darüber: MIRIAM
Hilfe und Unterstützung in Vorarlberg für von Gewalt Betroffene finden Sie hier: ifs Gewaltschutzstelle Vorarlberg
Die Diözese Feldkirch hat eine Beratungsstelle zum Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier: Ombudsstelle