
Kirchenmusikreferent
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Im Diözesanblatt Nr. 4-6, April/Mai/Juni 2021 wurden die "Richtlinien für Engelte an Kirchenmusiker:innen" mit den aktualisierten Richtsätzen, gültig ab 1. April 2021, veröffentlicht. Diese Richtsätze wurden, gültig ab 1. März 2023, wertangepasst.
Die anderen Bestimmungen von 2021 (Zuschläge und Fahrtspesen) bleiben unverändert.