Küberl für Mitwirkungspflicht, hält vorgesehene Anwesenheitspflicht aber für überzogen - Landau: Bundesregierung "muss garantieren, dass in Österreich niemand schuldlos in Haft genommen wird" - Chalupka: Asylwerber an Mitwirkung interessiert

Wien (KAP) Skeptisch bis vorsichtigst optimistisch haben die kirchlichen Hilfsorganisationen Caritas und Diakonie auf die von der Regierung geplante neue Mitwirkungspflicht von Asylwerbern reagiert, wonach sich diese bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle aufhalten müssen. Caritas-Präsident Franz Küberl befürwortete in einer ersten Stellungnahme zwar eine Mitwirkungspflicht, die in der Reform vorgesehene Anwesenheitspflicht sei aber überzogen. "Auch wenn die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern jetzt 'Mitwirkungspflicht' genannt wird, ändert es nichts an der Tatsache, dass Menschen hier unrechtmäßig in 'Haft' gehalten werden; jetzt eben um ein paar Tage kürzer", kritisiert Küberl am Dienstag in einer Aussendung.

Es gebe bereits eine im Gesetz vorgeschriebene Mitwirkungspflicht, "die bei weitem ausreicht, wenn sie vollzogen wird". Ein genereller Freiheitsentzug riskiere bewusst, "dass das verfassungs-, menschen- und europarechtlich garantierte Recht auf persönliche Freiheit verletzt wird", warnte Küberl.

Mitwirkungspflicht grundsätzlich zumutbar

Vorsichtiger äußerte sich der Wiener Caritasdirektor Michael Landau: Eine Mitwirkungspflicht sei grundsätzlich zumutbar, aber die Bundesregierung "muss garantieren, dass in Österreich niemand schuldlos in Haft genommen wird".

Bereits bisher schon sei eine Mitwirkungspflicht im Gesetz verankert. Caritasdirektor Msgr. Michael Landau wörtlich: "Die genaue Ausgestaltung und der Vollzug sind jetzt entscheidend. Es geht darum, schnelle, qualitativ hochwertige Verfahren zu gewährleisten."

Die Bundesregierung müsse garantieren, "dass es eine Einzelfallprüfung gibt, und dass in Österreich niemand schuldlos in Haft genommen wird". Dabei gelte es auch, bei Sanktionen maßvoll zu handeln "und die neue Mitwirkungspflicht nicht als Vorwand zu missbrauchen, Menschen generell in Schubhaft zu nehmen".

Diakoniedirektor Michael Chalupka betonte in einer Aussendung, dass Asylwerber in der Regel höchstes Interesse hätten und Bereitschaft zeigten, am Asylverfahren mitzuwirken. Dazu gibt es auch im derzeit geltenden Fremdenrecht strenge Regelungen der Mitwirkungspflicht.

Der am Dienstag präsentierte Entwurf der Innenministerin enthalte keine wesentlichen Neuerungen, denn Asylwerber dürften sich bereits jetzt schon nicht außerhalb der Bezirksgrenzen während des Zulassungsverfahrens aufhalten. Chalupka: "Sie dürfen bereits jetzt nicht einmal zum Besuch eines Rechtsanwaltes oder zur Ausübung ihrer Religion die Bezirksgrenzen überschreiten", so Chalupka und weiter wörtlich: "Alle sechs Monate eine neue Fremdenrechtsnovelle zu präsentieren und ganze Passagen des gerade beschlossenen für ungenügend zu erklären, zeugt nicht von verantwortungsbewusstem Umgang mit der Grundrechtsmaterie."

"Rote Karte" für Asylwerber

Konkret sieht die Neuregelung vor, dass sich die Asylwerber ab Stellen des Antrags 120 Stunden in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung halten müssen. Liegt ein Wochenende dazwischen, können sie bis zu sieben Tage dazu angehalten werden, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben. Die Neuregelung wurde am Dienstag von Innenministerin Maria Fekter und Verteidigungsminister Norbert Darabos in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten.

Während dieser Zeit erhalten die Flüchtlinge laut Fekter eine "rote Karte". Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.

Der Begutachtungsentwurf zur Mitwirkungspflicht soll noch diese Woche vorgelegt werden. Am 19. Oktober ist der Beschluss im Ministerrat vorgesehen, in Kraft treten soll das Gesetz mit Anfang 2011.

Küberl: Untertauchen ist geringes Problem

Caritas-Präsident Küberl wies in einer Aussendung darauf hin, dass 860 Personen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2010 untergetaucht seien. Stelle man diese Zahl den Zahlen der Asylwerber gegenüber (22.500 sind derzeit anhängig), werde deutlich, "dass das Untertauchen ein geringes Problem im Asylverfahren ist". Außerdem gehe die Zahl der Asylwerber konsequent zurück. Allein im Vergleichszeitraum 2010 zum Vorjahr sei sie um über 32 Prozent gesunken. "Hier wird wieder einmal zu Lasten der Asylwerber Wahlkampf betrieben", so Küberl.

Er forderte zudem qualitätsvollere Asylverfahren ein Vor allem in der ersten Instanz fehle es an Juristen. Küberl: "Wenn man in fünf bis sieben Tagen entscheiden will, müssen auch die Asylwerber in den Erstaufnahmezentren wie Thalham eine unabhängige Rechtsberatung in Anspruch nehmen können, und das ist derzeit nicht vorgesehen."

Bundesamts für Migration und Asyl

Wie Fekter und Darabos am Dienstag ankündigten, werde es bis zur Etablierung des Bundesamts für Migration und Asyl noch länger dauern. Dieses soll seine Arbeit erst 2013 aufnehmen. Vorgesehen ist, dass alle Migrations- und Asylagenten in dieser neuen Behörde gebündelt werden, die auf dem als Erstinstanz dienenden Bundesasylamt aufsetzt. Wie Darabos erläuterte, seien bisher nicht weniger als 113 Behörden (die Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bundespolizeidirektionen) mit diesen Angelegenheiten befasst gewesen. Einzig der Bereich Beschäftigung bleibt ausgeklammert, hier wird weiter das Arbeitsmarktservice zuständig sein.

Die Bündelung von Kompetenzen sei zwar gut, so der Wiener Caritasdirektor Landau zu diesem Vorhaben, aber der grundlegende Fehler bestehe nach wie vor darin, dass die Herauslösung der Themen Migration und Integration aus dem Innenministerium wieder nicht erfolgt ist.

Landau: "Was ansteht ist eine Entlastung des Innenministeriums, das als Blaulichtministerium nur auf Sicherheit fokussiert ist." Migration und Integration seien aber Querschnittsmaterien, die weit über den Sicherheitsaspekt hinausreichten. "Da geht es ebenso um soziale Themen, Wirtschaft, ganz wesentlich auch um Bildung und Spracherwerb", so der Caritasdirektor. Daher brauche es eine unabhängige Behörde, "in die alle relevanten Bereiche einbezogen sind".

Caritas-Präsident Küberl dazu wörtlich. "Selbstverständlich wird es politisch klug sein, dieses beim Bundeskanzleramt anzusiedeln, weil es eine Querschnittsmaterie ist."

Für Diakoniedirektor Chalupka müsse man abwarten, "wie die Bundesländer auf den Entzug ihrer Kompetenzen reagieren werden". Die Diakonie bleibe jedenfalls bei ihrer Forderung nach der Schaffung eines eigenständigen Ressorts für Asyl und Migration. Chalupka: "Dann und nur dann, macht ein Bundesamt für Asyl und Migration Sinn."

(Quelle: kathpress.at)

Von Dietmar Steinmair veröffentlicht am 08.09.2010

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