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Erd- oder Feuerbestattung

Die biblische und traditionelle Form der Bestattung in der katholischen Kirche ist die Bestattung des Leichnams. Als Christen glauben wir an die Auferweckung der Toten. Die Erdbestattung bringt diesen Glauben an die leibliche Auferstehung zum Ausdruck und macht die Ehrfurcht und die Würde gegenüber dem Leib, der in der Taufe zum Tempel des Heiligen Geistes wurde, am deutlichsten sichtbar.

 

Die Feuerbestattung ist von der Kirche nicht verboten, es sei denn, sie wird aus Gründen gewählt, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.

Wo aber kein Gottesdienst vor der Einäscherung stattgefunden hat, soll dieser danach in Anwesenheit der Urne gefeiert werden.

 

Der Anspruch dabei bleibt bestehen: wenn wir von unseren Toten sprechen, sprechen wir über die Lebenden in Gott. Eine Urne kann einer dritten Person nur dann ausgehändigt werden, wenn die Friedhofsverwaltung die dort beabsichtigte Beisetzung im Voraus bestätigt hat. Es kann auf Verlangen des Ehegatten bzw. Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteiles eine kleine Teilmenge der Asche entnommen und mit nach Hause genommen werden. Sofern mehrere engste Angehörige eine Teilmenge verlangen, darf trotzdem insgesamt nur eine kleine Teilmenge entnommen werden. Die Aufbewahrung der Kleinmenge an Asche ist auch außerhalb des Friedhofes möglich. Die Beisetzung einer Kleinmenge außerhalb des Friedhofs ist nur ausnahmsweise zulässig und bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters jener Gemeinde, wo die Beisetzung erfolgt. Dessen ungeachtet sollte aus christlicher Sicht die gesamte Asche als Symbol für das ungeteilte Ganze des Menschen bestattet werden, wie dies auch die Richtlinie der Österreichischen Bischofskonferenz vom 1. Mai 2018 empfiehlt: „Der Ort der Beisetzung von Urnen muss beständig und allgemein zugänglich sein.

 

Die Asche soll an einem heiligen Ort aufbewahrt werden, an dem das Gedenken und das Gebet der Gemeinde möglich ist. Um einer anonymen Bestattung entgegenzuwirken, bedarf es einer beständigen Anbringung des Namens am Bestattungsort. Das anonyme Verstreuen von Asche ist genauso wenig eine christliche Option wie das Aufstellen der Urne in einem Privathaus.“ Ebenso untersagt die Kongregation für die Glaubenslehre das Anfertigen von Schmuckstücken oder Erinnerungsgegenständen. Um niemanden von einem Gedenken auszuschließen, sollen Orte der Bestattung öffentlich zugänglich sein.

Veröffentlicht am 20.07.2023
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