Taufpate/in sein
Sie haben die Aufgabe der Patin bzw. Paten für ein Kind angenommen.. Dies ist ein kirchliches Ehrenamt, denn nur wenn die Eltern einem Menschen vertrauen, bitten sie ihn, diese Aufgabe zu übernehmen.
Entstanden ist das Amt des Taufpaten in der Urkirche, als der Pate Bürge für den erwachsenen Täufling war und ihn in die Gemeinde einführte.
Heute übernehmen Sie die Aufgabe mit den Eltern ihr Patenkind auf seinem Lebensweg im Glauben zu begleiten. Sie stehen an der Seite der Eltern - mehr noch, an der Seite ihres Patenkindes - und bezeugen, dass der Gott, auf den dieses Kind getauft worden ist, ein guter Gott ist. Gleichzeitig stehen sie aber auch stellvertretend für die Gemeinde, in die das Kind "hineingetauft" worden ist.
Wenn Ihr Patenkind dann einmal älter sein wird, wird es ihm gut tun, wenn es in seinem Paten, seiner Patin einen Menschen hat, an dem es sich orientieren kann. Der mit ihm als Suchender und Fragender auf dem Weg ist.
Eine schöne Aufgabe, das Leben und den Glauben ihres Patenkindes zu fördern und begleiten zu dürfen!
Voraussetzungen für das kirchliche Patenamt:
- Vollendung des 16. Lebensjahr
- der katholischen Kirche angehören
- selber getauft und gefirmt sein
- Eltern können das Taufpatenamt nicht übernehmen
- Angehörige einer nichtkatholischen Glaubensgemeinschaft können als Taufzeuge mit einem Taufpaten bezeugen, dass das Sakrament gespendet wurde.
Bei Unsicherheit und Fragen wenden sie sich an den Pfarrer, dem die Zulassung zum Patenamt obliegt.

