
Der Bürgerrat ist ein mehrstufiges Beteiligungsformat, das seit 2013 in der Landesverfassung in Artikel 1 (Absatz 4) so verankert ist, dass neben Landtag und Landesregierung auch von Seite der Bürger und Bürgerinnen ein solcher initiiert werden kann. Voraussetzungen sind die Vorlage von mindestens 1.000 Unterstützungserklärungen in Vorarlberg wohnhafter Personen sowie eine Fragestellung, die allen Beteiligten eine Mitwirkung aufgrund ihrer Alltagserfahrungen ermöglicht.
Für die Bestellung der Mitglieder wird aus dem Melderegister per Zufall eingeladen und dabei Kriterien wie Aufteilung nach Alter, Geschlecht, Region berücksichtigt. Die Teilnehmenden vertreten ihre persönliche Meinung, die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Zur Beratung in dem Gremium erhalten die Beteiligten fachliche Informationen. Im Anschluss an die eineinhalbtägigen Beratungen werden die Ergebnisse zu einem gemeinsamen Statement zusammengetragen und im einem Bürgercafé öffentlich präsentiert. Eine Resonanzgruppe aus Politik und Verwaltung prüft zudem die Vorschläge im Hinblick auf Umsetzbarkeit. Der Bürgerrat hat somit eine beratende Funktion und ermöglicht die ergänzende Sicht der Bevölkerung zur bestehenden Expertise aus Verwaltung und Politik!




