Die Debatte um den Urteilsspruch des Landgerichts Köln ist nun auch in Österreich Gegenstand heftiger Diskussionen. Von einem "essenziellen Bestandteil religiöser Praxis" ist die Rede, aber auch von "schwerer und irreversiblen Körperverletzung". Erst vor kurzem wurde in Deutschland festgelegt, dass die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen als Straftat bewertet werden muss - schließlich werde der Körper „dauerhaft und irreparabel verändert". Muslime und Juden sehen dies als einen Eingriff in die Religionsfreiheit - und in weiterer Folge auch als integrationsfeindlich.
Scharfe Kritik an dem zuletzt durch ein Kölner Gericht ausgesprochenen Beschneidungsverbot ist nun auch in Österreich laut geworden: Der Urteilsspruch, die religiöse Beschneidung von Buben sei als "schwere und irreversible" und somit strafbare Körperverletzung zu werten, sei ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit, erklärten jetzt sowohl christliche als auch jüdische Stimmen in Österreich: der Wiener Theologe Martin Jäggle als Präsident des österreichischen Koordinierungsausschusses für christlich-jüdische Zusammenarbeit, der Wiener Rabbiner Schlomo Hofmeister und der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer. Auch Kommentare zum Thema in Printmedien zeigen, dass die in Deutschland zuletzt lebhafte Debatte nach Österreich übergeschwappt ist.
Rituale verstehen
Von einem "eklatanten Eingriff" sprach Martin Jäggle am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress". Das Kölner Urteil habe zwar für Österreich keine rechtlichen, könne aber sehr wohl gesellschaftspolitische Folgen haben. Es zeige sich darin eine "westliche Grundhaltung" gegenüber Ritualen generell, so Jäggle: "Wer davon ausgeht, dass nur die innere Einstellung zählt, wird Rituale nie verstehen und als bloß 'äußerlich' abtun", so Jäggle. Diese Sichtweise sei mittlerweile so verbreitet, dass ihre "Begrenztheit" für Betroffene schwer zu erkennen sei.
Körperverletzung?
Und noch ein zweiter Punkt stört den Protagonisten des interreligiösen Dialogs in Österreich massiv: Jäggle wies auf den Widerspruch zwischen der Einstufung von Beschneidung als "Körperverletzung" und dem zugleich in vieler Hinsicht "normativen Umgang mit dem Körper in unserer Gesellschaft" hin. Das Durchstechen von Ohrläppchen u.ä. dem Schönheitsideal entsprechende Eingriffe seien akzeptiert, während hier bei einer uralten identitätsstiftenden Symbolhandlung auf "Unversehrtheit" gepocht werde.
Rabbiner sieht "säkularistische" Attacke
Ähnlich argumentiert Schlomo Hofmeister, Gemeinderabbiner von Wien: Beschneidung sei ein Eingriff, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Präventivmaßnahme empfohlen wird; ihn "als rechtswidrige Körperverletzung zu diffamieren, weil - und nur weil - seine Durchführung religiös begründet war, ist nicht nur absurd, sondern implizit eine bemerkenswerte Antwort auf die Frage, was wohl die wahre Motivation der an diesem Gerichtsverfahren beteiligten Personen ist". Hofmeister sieht in dem Urteil "den säkularistischen Versuch, religiöses Leben in Deutschland gesellschaftlich zu delegitimisieren". Wäre dem nicht so, müssten auch auf andere Akte der "Körperverletzung" strafwürdig erscheinen.
Was ist mehr "Wert"?
"Denn wie können Eltern die Ohren ihrer unmündigen Kinder durchbohren, Zähne durch Zahnspangen verbiegen oder sogar herausreißen lassen und durch Otopexie ihre abstehenden Ohren chirurgisch verändern - nur um der aktuellen Mode oder einem individuellen Schönheitsideal zu entsprechen?", fragt der Rabbiner. "Stehen solche Werte denn soviel höher als religiöse Bedürfnisse und Praktiken, die sich seit Jahrtausenden erhalten und bewährt haben?"
Essenzieller Bestandteil religiöser Praxis
Für Juden sei die Beschneidung von Buben am achten Tag nach der Geburt "essenzieller Bestandteil unserer religiösen Praxis, und es ist das Recht des neugeborenen Juden, dass ihm seine Eltern dieses ermöglichen" - noch dazu in einem Alter, da dieser Eingriff "eine Bagatelle" darstelle. Von diesem Ritual seien Juden auch im Alten Rom nicht abgerückt, als die Beschneidung unter Todesstrafe gestellt wurde. "Dieser Spruch eines untergeordneten Gerichts hat weder legislative Autorität noch einen präjudiziellen Charakter, und wird mich keinesfalls davon abhalten, auch weiterhin jüdische Beschneidungen in Deutschland durchzuführen", so Hofmeister abschließend.
Selbstbestimmungsrecht der Religionen gefährdet
"Das Verbot einer medizinisch nicht indizierten Beschneidung männlicher Knaben greift massiv und nicht gerechtfertigt in die Religionsfreiheit der Israelitischen Religionsgemeinschaft ein und auch in die Religionsfreiheit der Islamischen Glaubensgemeinschaft": Das betonte auch der Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich, Peter Krömer, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdÖ).
Durch das Erkenntnis des Landesgerichtes Köln stehe das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften auf dem Spiel. Diese Entwicklung "macht mich aus der Sicht der Religionsfreiheit äußerst betroffen", so Krömer. Er erwarte "entsprechende Klarstellungen" der Gesetzgeber in Deutschland im Sinne einer freien Religionsausübung der Israelitischen Religionsgesellschaft und der Islamischen Glaubensgemeinschaft. In Österreich stellt nach den Worten Krömers eine - der christlichen Taufe vergleichbare - Beschneidung aus religiösen Gründen keine Körperverletzung dar, sofern die Eltern diesem medizinischen Eingriff zustimmen, so die gängige Rechtsmeinung auch nach dem seit heuer geltenden neuen Israelitengesetz.
Deutsche Muslime fordern Gesetz
In Deutschland hat nach dem Kölner Beschneidungsurteil ein breites Bündnis muslimischer Organisationen am Mittwoch die Politik aufgefordert, "schnellstmöglich zu handeln" und Rechtssicherheit in Form eines Gesetzes für die religiöse Beschneidung von Jungen zu schaffen. Denkbar sei zum Beispiel, die Beschneidung im Strafgesetzbuch vom Tatbestand der Körperverletzung auszuschließen, erklärte das Bündnis aus rund zwei Dutzend Organisationen unter Führung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM).
Tradition und Kultur
Die Entscheidung des Kölner Landgerichts sei in ihrer Massenwirkung einzigartig und habe die Muslime schockiert, sagte KRM-Sprecher Ali Kizilkaya. Sowohl fromme wie säkulare Gläubige seien betroffen, weil die Beschneidung nicht nur ein religiöses Gebot sei, sondern auch zur Tradition und Kultur gehöre. Er betonte, die angeschlossenen Organisationen stünden stellvertretend für die meisten Muslime in Deutschland. Selten zuvor habe es einen so breiten Zusammenschluss unter ihnen gegeben. Auch bei Politikern, im Judentum und bei den christlichen Kirchen gebe es weithin Ablehnung des Urteils.
Massiver Eingriff
Die Organisationen bekräftigten, die Kölner Entscheidung bedeute einen "massiven Eingriff" in die Religionsfreiheit und verletze das religiöse Erziehungsrecht der Eltern. Außerdem habe es eine "verheerende Wirkung" für die Integration der Muslime. "Sie bekommen damit nicht gerade das Gefühl, hier mit ihrer Religion willkommen zu sein", so Kizilkaya. Daneben verwies das Bündnis auf medizinische Vorteile des Rituals. "Selbst die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen die Beschneidung bei Männern."
Neben der Politik setzten die muslimischen Vertreter ihre Hoffnung auf die Gerichte. Sie gingen davon aus, dass höhere Instanzen die Entscheidung des Kölner Landgerichts korrigierten. Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht werde noch geprüft. Erst wenn Klarheit über die Rechtslage herrsche, könnten die muslimischen Verbände Empfehlungen an die Eltern geben. (Quelle: kathpress)
Von Simone Rinner veröffentlicht am 05.07.2012

