Schritt für Schritt zum Wiedereintritt
Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/themen/wiedereintritt/formelles-zum-wiedereintritt-1
Schön, dass Sie (wieder) da Sind. Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zurück in die Kirche begleiten zu dürfen...
Was ist zu tun?
- Sprechen Sie über Ihren Wunsch zur Reversion (Wiederaufnahme) mit dem Pfarrer Ihres Wohnortes oder mit einem anderen Priester Ihres Vertrauens. Zudem steht noch zum Gespräch zur Verfügung: Pater Pepp Steinmetz SVD.
- In der Vorbereitungszeit trägt dieser von Ihnen ausgewählte Priester besondere Verantwortung für Ihren Wunsch zur Reversion. Für die Wiederaufnahme ist die bewusste Auseinandersetzung mit den Motiven für den Wiedereintritt sowie mit den grundlegenden Glaubensinhalten wichtig. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern um ein ehrliches Gespräch über den Glauben. Niemand soll zum Eintritt "überredet" werden.
- Gemeinsam mit Ihnen füllt der Priester das „Protokoll über die Wiederaufnahme in die Katholische Kirche (Reversion)“ aus.
- Die Feier der Wiederaufnahme in die volle Gemeinschaft der Kirche erfolgt vor mindestens zwei Zeugen in einer liturgischen Form. Die Gestaltung der liturgischen Feier soll dabei ganz Ihrer persönlichen Situation angemessen sein.
- Die Wiederaufnahme kann auch in einer feierlichen Form, z.B. bei einer Eucharistiefeier oder im Kontext einer Sakramentenspendung erfolgen.
- Der Wiedereintritt wird dann von der Kirche im Taufbuch eingetragen.
Kirchenbeitrag nachzahlen?
Beim Wiedereintritt müssen Sie den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt übrigens nicht nachzahlen. Beim Wiedereintritt/Reversion im 1. Halbjahr eines Jahres beginnt die Kirchenbeitragspflicht mit 1.7. und bei einem Wiedereintritt im 2. Halbjahr mit dem 1.1. des Folgejahres.