Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schüler:innen und an der Schule.
In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schüler:innen, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der jungen Frauen und Männer, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des Chrsitentums reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung sowie zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur.
Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schüler:innen durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schüler:innen ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt seinen Standpunkt aus der Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition. Ökumenische und interreligiöse Anliegen sollen nach Möglichkeit Berücksichtigung finden und so ein gelebtes Zeichen des Dialogs zwischen Konfessionen und Religionen sein.