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Formelles zum Wiedereintritt
Quelle www.kath-kirche-vorarlberg.at/themen/wiedereintritt/formelles-zum-wiedereintritt
Was müssen Sie tun, wenn Sie aus der Katholischen Kirche ausgetreten sind und wieder in die Katholische Kirche aufgenommen werden möchten?
- Sprechen Sie über Ihren Wunsch zur Reversion (Wiederaufnahme) mit dem Pfarrer Ihres Wohnortes, mit einem anderen Priester Ihres Vertrauens oder mit P. Peter Lenherr (Seelsorger in St. Arbogast, T 05523 62501 DW 26).
- In der Vorbereitungszeit trägt dieser Priester besondere Verantwortung für Ihren Wunsch zur Reversion. Für die Wiederaufnahme ist die bewusste Auseinandersetzung mit den Gründen für Ihren Austritt sowie mit ihrer Motivation zur Reversion wichtig.
- Gemeinsam mit Ihnen füllt der Priester das „Protokoll über die Wiederaufnahme in die Katholische Kirche (Reversion)“ aus.
- Die Feier der Wiederaufnahme in die volle Gemeinschaft der Kirche erfolgt vor mindestens zwei Zeugen in einer liturgischen Form. Die Gestaltung der liturgischen Feier soll Ihrer persönlichen Situation angemessen sein.
- Die Wiederaufnahme kann auch in einer feierlichen Form, z.B. bei einer Eucharistiefeier oder im Kontext einer Sakramentenspendung erfolgen.
Kirchenbeitrag nachzahlen?
Beim Wiedereintritt müssen Sie den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt übrigens nicht nachzahlen. Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst im Kalenderjahr nach dem Wiedereintritt.

