Was bedeutet eigentlich...?

Bedarfsorientierte Grundsicherung bzw. Mindestsicherung:

Mindestsicherungssysteme gelten im Spektrum der Sozialleistungen als "unterstes soziales Netz" und als jene monetäre Leistungen, die all jenen, denen keine anderen Einnahmen bzw. Leistungen zur Verfügung stehen, einen dem Lebensstandard des jeweiligen Landes angemessenen bescheidenen Lebensstil jenseits der Armutsgrenze ermöglichen sollen. Zahlreiche europäische und internationale Deklarationen, Konventionen und Verträge schreiben das Recht auf Einkommen, Möglichkeiten gesellschaftlicher
Teilhabe und den Respekt vor der menschlichen Würde fest. Dazu gehört auch das Recht auf monetäre Mindestsicherung, wie es u.a. in den folgenden Dokumenten vorgesehen ist (Quelle: Die Österreichische Armutskonferenz):

UN-Menschenrechts-Deklaration 1948, Artikel 25
Empfehlung des Europäischen Rates vom 24. Juni 1992 92/441/EEC
EU Grundrechts Charta: Artikel II-15

Ein bestimmter Mindestbetrag wird vom Staat zur Existenzsicherung zur Verfügung gestellt. Niemand soll unter eine bestimmte Mindestgrenze des monatlichen Einkommens absinken. Dieser Mindestbetrag wird nicht bedingungslos an alle ausbezahlt, sondern wird von der sozialen Bedürftigkeit abhängig gemacht. In Österreich wird eine solche Mindestsicherung 2012 eingeführt.

Bedingungsloses Grundeinkommen:

...meint eine bedingungslose, finanzielle Zuwendung...

  • die jedem Mitglied der Gesellschaft
  • in existenzsichernder Höhe
  • ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen,
        auf Arbeit oder Lebensweise
  • als Rechtsanspruch zusteht
  • und eine Krankenversicherung inkludiert.
  • (Quelle: http://www.grundeinkommen.at/ / Weitere Infos sowie ein Positionspapier der KSOE finden Sie hier)

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