Unter der Rubrik „Archivale des Monats“ veröffentlicht das Archiv der Diözese Feldkirch größere und kleinere Begebenheiten aus der Kirchengeschichte. Und da sich die Pfarren im Juni wieder auf die Fronleichnamsprozessionen vorbereiten, so blickt man auch mit der Archivale des Monats zurück auf die Prozession des Jahres 1825, als Stadt und Generalvikariat sich im Finden der Ausnahme von der Regel versuchten.
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Keine Regel ohne Ausnahme, so heißt es doch. Das ist heute so und war auch 1825 nicht anders. Zum Beispiel als das Landgericht Feldkirch im Frühjahr 1825 ganz deutlich daran erinnerte, dass bereits seit 1776 „die Aufstellung junger Bäume bey Prozessionen, Kirchenfesten, und anderen Gelegenheiten“ verboten und „der Waldkultur sehr schädlich“ sei. Man solle, so liest es sich in der Anweisung weiter, genau auf die Einhaltung des Verbots achten und gegen die „Schuldigen als Waldfrevler streng das Amt handeln.“
"Eine gnädige Ausnahme zu erzwecken"
Das wäre noch kein Problem gewesen, hätte man sich hierzulande nicht schon an die geschmückten Prozessionswege gewöhnt, weshalb sich das Stadtmagistrat zwar dienstbeflissen an das Generalvikariat wandte, sich Bürgermeister Clessin aber durchaus kompromissbereit zeigte. Es wäre doch, so der Bürgermeister in seinem Brief, „vieleicht bey dem hohen Feste Corporis Christo hievon durch geeignetes Einschreiten eine gnädige Ausnahme zu erzwecken.“
Wohltäter des Waldes?
Der diensteifrige Generalvikariatssekretär Johann Baptist Hagg versuchte dies umgehend und brachte folgende Gründe vor: „[es] wird hier Orts kein Stämmlein Nadelholz verwendet." Außerdem werde penibel darauf geachtet, dass nur dort Stämmlein gehauen würden, wo sie sowieso dicht an dicht stünden und so befördere man ja das „Wachsthum der Stehenbleibenden durch Entfernung der überzähligen.“
Kompromiss in Sicht
Etwas resigniert über die Regel und ihre Ausnahme vereinbarte schließlich Bischof Galura mit dem Landrichter, dass zu Fronleichnam in der Kirche und den vier Altären keine Bäume, sondern Äste aufgestellt werden dürften.
Übrigens, für diesen Kompromiss verzichtete der Bischof auf die Briefform und besprach Naturschutz und Fronleichnamsprozession mit dem zuständigen Landrichter mündlich.
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Von Veronika Fehle veröffentlicht am 01.06.2012
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