Neue Website www.contra-schadenersatz.at soll Kräfte zur Änderung des geltenden Schadenersatzrechtes bündeln, wie es der Entwurf von Justizministerin Bandion-Ortner vorsieht - Kardinal Schönborn unterstützt Anliegen
 

Wien (KAP) In der laufenden "Kind als Schadensfall"-Diskussion hat sich die "Aktion Leben" erneut mit Nachdruck hinter den Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gestellt, der eine Änderung im Schadenersatzrecht vorsieht. Das geltende Recht sei "ein Skandal", da es Menschen mit Behinderung zu "Menschen zweiter Klasse" diskriminiere, so "Aktion Leben"-Präsidentin Gertraude Steindl bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien.

Laut geltendem Recht bestehe etwa ein Recht finanziellen Unterhalt durch den Arzt dort, wo nachgewiesen werden könne, dass Eltern abgetrieben hätten, wären die Behinderung vom Arzt rechtzeitig erkannt worden. Für all jene behinderten Kinder, die in vollem Wissen und bewusst geboren würden, bestehe hingegen kein Anspruch. Dies sei eine Ungleichbehandlung, der durch zweierlei zu begegnen sei: durch die von Bandion-Ortner vorgesehene und nun heftig umkämpfte Änderung im Schadenersatzrecht sowie durch eine bessere Unterstützung für Eltern mit behinderten Kindern.

Konkret wendet sich "Aktion Leben" daher gegen eine "gegenwärtige juristische Engführung der Diskussion", die nurmehr von Juristen geführt werde, nicht mehr jedoch Betroffenen zu Wort kommen lasse. Zum anderen fordert "Aktion Leben" eine klar geregelte staatliche Fürsorgepflicht für Behinderte. Die derzeitige Unterstützung für Eltern mit behinderten Kinder sei unzulänglich und oftmals ein "bürokratischer Hürdenlauf". So erinnerte Steindl daran, dass überhaupt erst in drei Fällen - einem mittlerweile 7-, 9- und 11-jährigen behinderten Kind - die Gerichte auf Schadenersatz entschieden hätten; "viel zu spät für die betroffenen Familien, die dringend Unterstützung benötigen".

Es gebe zu wenig Therapieangebote und zu wenig auch psychologische Unterstützung für Eltern mit behinderten Kindern. Hier müsse der Staat klare Strukturen und Zuständigkeiten ausweisen. Eine Möglichkeit wäre etwa, dass - wie es ein Vorschlag des VP-Behindertensprechers Franz Joseph Huainigg vorsieht - betroffenen Familien ein "Care Manager" zur Seite gestellt werde, um die Unterstützungsmöglichkeiten auszuloten.

Zugleich unterstrich Steindl, dass eine Änderung im Schadenersatzrecht Ärzte nicht generell aus der Haftungspflicht entlasse. Dies sehe der Änderungsentwurf auch vor, etwa wenn er festhält, dass Ärzte weiterhin haften, wenn sie fahrlässig handeln oder ihre Behandlungen selbst den Embryo nachweislich schädigen. An diesem Passus werde nicht gerüttelt. "Traurig" stimme sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass gerade der Haftungsdruck ins Feld geführt werde, wenn es darum geht, Ärzte zur Sorgfalt bei ihren Untersuchungen anzuhalten. Die Sorgfaltspflicht müsse eine Selbstverständlichkeit ärztlichen Handelns sein und nicht erst einer Klagsandrohung folgen, so Steindl.

 
Kardinal Schönborn unterstützt Anliegen

Bei der Pressekonferenz präsentierte "Aktion Leben" weiters eine neue Webplattform, die die gesellschaftlichen Kräfte zur Änderung des geltenden Schadenersatzrechtes bündeln möchte. Unter www.contra-schadenersatz.at kann man sich über die Rechtslage informieren, eine Petition zur Änderung im Schadenersatzrecht und zur gleichzeitigen Verbesserung der Unterstützung Betroffener unterzeichnen und seine persönlichen Erfahrungen und Meinungen "posten".

Unter den Unterstützern ist u.a. auch Kardinal Christoph Schönborn. In einem Eintrag auf der Website erklärt Schönborn, es sei "gut, wenn die österreichische Rechtsordnung 'repariert' wird, damit Kinder in Zukunft nicht mehr als 'Schadensfälle' interpretiert werden können". Zugleich unterstütze er die Forderung nach besserer Förderung und Unterstützung Betroffener.

Bei der Diskussion "Kind als Schadensfall" geht es laut Schönborn "nicht um ein konfessionelles Anliegen, sondern um eine Frage der Menschenrechte und der Vernunft". Wenn das grundlegende Recht auf Leben nicht gesichert sei, "was bleibt dann noch?" Aus diesem Grund müsse das Lebensrecht auch behinderter Kinder verteidigt werden: "Wo kommen wir hin, wenn nur sogenanntes 'gesundes Leben' ein Lebensrecht hätte!"

 
Vorliegender Änderungsentwurf

Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs im Dezember vergangenen Jahres hatte Bandion-Ortner unterstrichen, dass die gegenwärtige Rechtsprechung "missverständlich" sei und auf Ärzten durch das geltende Recht ein "gewisser Haftungsdruck" laste, der nicht ausschließe, "dass Eltern zur Abtreibung eines womöglich behinderten Kindes verhalten wurden".

Der vorliegende Änderungsentwurf betrifft Paragraf 1293 des ABGB. Diesem soll ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem es wörtlich heißt: "Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt."

 
Breite Unterstützung

Die "Aktion Leben" kann auf eine breite Unterstützung ihrer Initiative hoffen. So finden sich neben der Unterstützungserklärung von Kardinal Schönborn auf der Site bereits Einträge u.a. von VP-Behindertensprecher Huainigg, der Katholischen Jugend Österreichs und der Lebensschutzbeauftragten der Erzdiözese Wien, Stephanie Merckens.

In ihrer Stellungnahme erklärt die Katholische Jugend sich mit dem Anliegen der "Aktion Leben" solidarisch. Die gegenwärtige Rechtsprechung sei "unfassbar und setzt völlig falsche Signale", heißt es darin. Gesetze, die ein Kind als Schadensfall einstufen, widersprächen "der fundamentalen Würde jedes Menschen". Es sei eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Schwächsten unserer Gesellschaft (...) bestmöglich zu unterstützen und zu fördern", heißt es in der von der Wiener KJ-Vorsitzenden Constanze Huber und dem Wiener Jugendseelsorger Gregor Jansen aufgesetzten Erklärung.

Begrüßt wird die Initiative auch von der Wiener Lebensschutzbeauftragten Stephanie Merckens. "Die Richtung stimmt", so Merckens zum Bandion-Ortner-Entwurf. Das Ziel müsse lauten, "zu fördern statt zu ersetzen". Dabei bleibe da Schadenersatzrecht in den Fällen aufrecht, so es "vertragswidrige Handlungen" seitens des Arzt gebe. Prinzipiell müsse laut Merckens beachtet werden, dass "in Rechtssystem, in dem man zu Geld kommt, weil man behauptet, im Alternativfall sein Kind abgetrieben zu haben", die "Selektion" fördere - und dies, so Merckens, "finde ich widerlich".

VP-Behindertensprecher Huainigg unterstreicht in einem Eintrag auf der Website abermals, dass die geltende Judikatur das Leben behinderter Menschen letztlich zu "Schadensfällen erklärt". Dies sei eine "unerträgliche gesellschaftspolitische Wertung und Diskriminierung von behinderten Menschen", die Artikel 10 der österreichischen Bundesverfassung widerspreche. Ein Großteil der Bevölkerung sehe bis heute nicht, "welche Bereicherung Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einbringen", so Huainigg: "Behinderte Menschen stellen Gewohntes in Frage. Durch sie wird, was es heißt glücklich zu sein, völlig neu definiert."

(Quelle: kathpress.at. Hier finden Sie O-Töne von "Aktion Leben"-Präsidentin Gertraude Steindl. Bild: Fabrizio Salvetti / flickr.com)

Von Dietmar Steinmair veröffentlicht am 07.02.2011

Zugehörige Themen

Lebensbeginn | Ethische Grundfragen

Links und Dateien