Zur Seligsprechung des Vorarlberger Märtyrers Carl Lampert fehlt jetzt nur noch die Unterschrift des Papstes.

Feldkirch (PDF) Vor knapp 13 Jahren begann das offizielle Verfahren um die Seligsprechung des aus Vorarlberg stammenden Provikars Carl Lampert, der während des Zweiten Weltkriegs aufgrund seiner christlichen Überzeugung hingerichtet wurde. Nun ist ein Ende des Prozesses und damit auch die Seligsprechung in Sicht.

Nach dem heutigen Zusammentreffen der vatikanischen Selig- und Heiligsprechungskongregation hat die Kardinalsversammlung dem Papst empfohlen, den österreichischen Geistlichen Carl Lampert selig zu sprechen. Beim Votum des Kardinalskollegiums handelt es sich um eine Empfehlung an Papst Benedikt XVI., Jetzt fehlt zur Seligsprechung nur noch die Entscheidung des Papstes und seine Unterschrift unter das entsprechende Dekret. Ein definitiver Termin dafür steht noch nicht fest. 

Für Diözesanbischof Dr. Elmar Fischer wäre die Seligsprechung von Provikar Carl Lampert für die Diözese Feldkirch und weit darüber hinaus ein bedeutsames Ereignis. „Eine Seligsprechung“, so Bischof Fischer, „ist weit mehr, als dass wir in die Geschichte zurückschauen und uns an eine Person und die damaligen Zeitumstände erinnern. Vielmehr geht es bei der Seligsprechung darum, dass wir uns Provikar Lampert und seinen Glauben für uns und unsere Zeit als Vorbild nehmen.“ „Ich bin mir sicher“, so Bischof Fischer weiter, „dass Provikar Lampert uns heute viel zu sagen hat. Er war einer, den Unrechtsituationen nicht kalt gelassen haben. Er hat nicht weggeschaut und hat nicht geschwiegen. Er ließ es sich nicht nehmen, dass Unrecht eben Unrecht ist. Diesen Mut, diese Klarheit und Offenheit brauchen wir auch heute. Auf dem Lebensweg des Provikars ist dabei zunehmend deutlich geworden, dass die Kraft und die Orientierung seiner Widerständigkeit zum einen aus seinem Gewissen und zum andern aus seiner Beziehung zu Jesus Christus erwachsen sind.“

„Dass Menschen wieder Menschen werden ...“

„Dass Menschen wieder Menschen werden ...“, schreibt Provikar Lampert in seinem Abschiedsbrief. Es ist ein Leitspruch, der die Zivilcourage und Gewissensentscheidungen Carl Lamperts umspannt und gleichzeitig aus der Vergangenheit auch auf unsere heutige Lebenswelt verweist. „Dass Menschen wieder Menschen werden ...“, ist also gleichsam ein Motto für die Bemühung ums eine Seligsprechung.

Gewissensentscheidung in Zeiten der Angst

Carl Lampert wurde am 9. Jänner 1894 in Göfis in Vorarlberg geboren. Während der Herrschaft des nationalsozialistischen Systems setzte er sich für den Glauben, die Kirche und die Menschen gegen das Regime zur wehr.
Damit wurde er zum Dorn im Auge der damaligen Machthaber, die Adolf Hitler Tirol und Vorarlberg zum Geburtstag als „kirchenfreies Gebiet“ präsentieren wollten. In einer Zeit der Angst bewies Carl Lampert den Mut, auf Unrecht hinzuweisen, Verfolgung aufzuzeigen und der Wahrheit treu zu bleiben.
Mehrmals wurde Carl Lampert zum Tode verurteilt, wiederholt wurde ihm – noch während seiner Haftzeit im Zuchthaus „Roter Ochsen“ (Halle an der Saale) – die Freiheit unter der Bedingung, den Priesterstand zu verlassen, angeboten. Carl Lampert lehnte ab, weil es ihm sein Gewissen nicht erlaubte, sich auf die Spiele der Mächtigen einzulassen und zu deren Instrument degradiert zu werden.
Carl Lampert wurde am 13. November 1944 in Halle an der Saale hingerichtet.

Christlicher Widerstand

Provikar Carl Lampert war österreichweit der höchstrangige Kleriker, der während des Zweiten Weltkriegs hingerichtet wurde. Sein Engagement für seine Überzeugung und sein Gewissensbeispiel erlebten dann, neben Vorarlberg, vor allem auch in der ehemaligen DDR große Verehrung. Hier ist der Name Carl Lampert bis heute gleichbedeutend mit dem christlichen Widerstand der Jahre 1938 bis 1945.  

Das Seligsprechungsverfahren für Carl Lampert

Das Seligsprechungsverfahren für Carl Lampert wurde 1998 unter Bischof Klaus Küng in der Diözese Feldkirch eingeleitet. Der Begriff des Märtyrers bezeichnet einen Menschen, der um seines Glaubens und seiner Überzeugung willen selbst einen gewaltsamen Tod erträgt. Liegt ein Martyrium vor, so muss für eine Seligsprechung der Beweis eines Wunders nicht erbracht werden.
Ein solches Verfahren verläuft in vier Stufen. Die erste Stufe umfasst die grundsätzliche Sondierung der Dokumente und Zeugnisse, die auf ein heiligmäßiges Leben  bzw. auf ein Martyrium schließen lassen. Die zweite Stufe beginnt mit der offiziellen Beweisaufnahme in der antragstellenden Diözese. Daran schließt sich mit der Überprüfung dieser Erhebungen in der Kongregation die dritte Stufe an. Die Positio, die kompakte Zusammenfassung der Beweisaufnahme umfasst im Falle Carl Lamperts rund 900 Seiten. In einem nächsten Schritt werden die Unterlagen acht Sachverständigen vorgelegt, die aus historischer und theologischer Sicht hinterfragen, ob tatsächlich ein Martyrium vorliegt. Um „Mauscheleien“ auszuschließen, werden die Sachverständigen von der Heiligsprechungskongregation in Rom nach strengen Kriterien ausgewählt. So werden in der Regel Männer und Frauen zur Prüfung bestellt, die der antragstellenden Diözese fern stehen.
Ist diese Hürde genommen, steht die Seligsprechung in der Heiligsprechungskongregation zur Diskussion. Das Votum der Kardinäle wird schließlich an den Papst weitergereicht, bei dem letztlich die Entscheidung liegt.

Im Falle eines positiven Bescheids erfolgt schließlich die Seligsprechungsfeier in der antragstellenden Diözese mit der „Erhebung des Seligen zur Ehre der Altäre“.