
Mit Beschluss der Friedhofsordnung in der Gemeindevertretung vom 15.09.2025 wurde die Verantwortung für die Urnengräber und den im Besitz der Gemeinde liegenden Teil des Friedhofs von der Marktgemeinde Egg übernommen. Dadurch ist nun die Friedhofsverantwortung zwischen Pfarre und Gemeinde wie auch die Haftung geteilt.
Mit dieser Änderung wird es für die Pfarre möglich, bei Bestattungen wieder mit der ganzen Trauergemeinde auf den Friedhof zu gehen. Die Verstorbenen werden wieder zu ihrer letzten Ruhestätte begleitet und dort beim Grab die Bestattungsliturgie mit dem entsprechenden Ritual abgeschlossen. Dies gilt dann, wenn beim Trauergottesdienst die Urne des bzw. der Verstorbenen da ist.
Es gibt also drei Varianten:
Variante 1: Der Sarg ist beim Trauergottesdienst in der Kirche.
Nach der Einsegnung und Gebeten am Sarg ist die Gemeinde zur letzten Weihwasserspende am Sarg in der Kirche eingeladen. Zuletzt verabschiedet sich auch die Familie. Der Leichnam wird ins Krematorium überführt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Urne im Familienkreis auf dem Friedhof beigesetzt.
Variante 2: Die Urne ist beim Trauergottesdienst in der Kirche.
Die Trauergemeinde begleitet nach dem Trauergottesdienst die Urne und die Trauerfamilie auf dem Weg zur letzten Ruhestätte des/der Verstorbenen auf den Friedhof. Der Ablauf:
in der Kirche:
am Grab:
Variante 3: Der Sarg ist beim Trauergottesdienst in der Kirche und wird anschließend gleich beigesetzt.
Die Trauergemeinde begleitet den Sarg und die Trauerfamilie auf dem Weg zur letzten Ruhestätte des/der Verstorbenen auf den Friedhof. Bei dieser Form der Erdbestattung gilt derselbe Ablauf wie bei Variante 2.
Wenn der Gang auf den Friedhof nicht möglich ist, findet die Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt im Familienkreis statt.
Mit diesem Bestattungsritus wollen wir dem pastoralpsychologischen Aspekt Rechnung tragen, dass der gemeinsame Weg zur letzten Ruhestätte und die Beisetzung eine logische Abrundung des Bestattungsrituals ist und für Trauernde ein heilsamer Schritt in der persönlichen Trauerarbeit sein kann. Zudem kann eine Beisetzung und Verabschiedung an der letzten Ruhestätte des/der Verstorbenen auch ein Anstoß dazu sein, sich persönlich mit der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen und so der Verdrängung von Sterben und Tod in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Auch das Bedürfnis der Mitfeiernden, zu wissen, wo unsere Verstorbenen ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, ist nicht zu unterschätzen.
Wohl wissend, dass eine Verabschiedung in der Kirche für so manchen praktischer und angenehmer wäre, so wollen wir trotzdem die vor Jahren schon praktizierte Form der gemeinsamen Beisetzung am Grab aus vorhin genannten Gründen wieder einführen. Wir tun es in der Hoffnung, dass wir den Wert einer würdevollen „Be-Erdigung“ auf dem Friedhof erspüren können.