In einer gemeinsamen Sitzung der PGRs Egg und Großdorf im Februar 2023, bei der auch Bestatter Markus Helbock dabei war, haben wir uns mit dem Thema „Beerdigungen“ auseinandergesetzt. Unterstützung und Hilfestellung für die Trauerfamilien geben Bestatter, Pfarrer und Totenwacheverantwortliche beim Hausbesuch. Im Vorfeld kann schon überlegt werden, welche Texte (Lesung, Fürbitten, ...) und was für eine musikalische Gestaltung gewünscht werden.
Wenn jemand aus der Pfarre stirbt, wird die Totenglocke geläutet.
Die Totenwache ist am Abend vor der Beerdigung um 19:30 in Egg bzw. in Großdorf.
Die Beerdigung ist jeweils um 10.00 Uhr bzw. um 14.00 Uhr.
Der Sarg bzw. Urne sind bei der Totenwache bzw. der Verabschiedung in der Pfarrkirche aufgebahrt. Die Blumen sind ebenso in der Kirche.
Gedenken an unsere Verstorbenen
Am ersten Sonntag nach der Verabschiedung gedenken wir in den Fürbitten der Verstorbenen, die in der vergangenen Woche verabschiedet wurden.
Am letzten Mittwoch (Egg) bzw. Donnerstag (Großdorf) im Monat gedenken wir der Verstorbenen des laufenden Monats und denen des Vorjahres beim Gedenkgottesdienst um 19.30 Uhr.
In den Gottesdiensten an Allerheiligen bzw. Allerseelen nehmen wir die Verstorbenen des ganzen Jahres in unsere Mitte.
Trauerreden
Die Ansprachen von Jahrgängern, Vereinen, Arbeitgeber ... sind im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche. Wir bitten, diese frühzeitig im Pfarrbüro oder vor dem Gottesdienst in der Sakristei anzumelden.
Trauerkarten
Es ist für die Trauerfamilie hilfreich, wenn auf den Beileidskarten der vollständige Absender angeführt ist.
Wenn jemand nicht der römisch-katholischen Kirche angehört?
Anerkannten Religionsgemeinschaften stellen wir die Kirche kostenlos zur Verfügung.
Wenn jemand ausgetreten ist …
Wenn es der Wunsch der Angehörigen ist, dass wir als Pfarre den Abschied gestalten, tun wir das – wie üblich – mit Totenwache am Vorabend und Verabschiedung am nächsten Tag.
Aus der römisch-katholischen Kirche Ausgetretenen wird der Solidaritätsbeitrag, den die Diözese festlegt (derzeit € 360,00) verrechnet.
Wenn ein Ritualbegleiter den Abschied gestaltet …
Falls ein Ritualbegleiter die Verabschiedung leitet, kann die Pfarrkirche ohne den Altarraum (unsere heiligen Orte) benützt werden. Die Infrastruktur (z. B. Mikrofon …) stellen wir zur Verfügung. Für die Raumbenützung verrechnen wir € 360,00.
Gerade bei diesem Thema merken wir, dass es klare Regelungen braucht – um den Trauernden auch Sicherheit zu geben -, dass es aber auch Flexibilität braucht, um den verschiedensten Ansprüchen gerecht zu werden.