Die Katholische Jungschar freut sich über die Rückkehr der beiden achtjährigen Zwillingsmädchen aus dem Kosovo und hofft, dass nun auch ein Umdenkprozess im Innenministerium begonnen hat. Damit auch abseits der medialen Berichterstattung keine neuen, ähnlichen Fälle passieren, müssen Kinderrechte einklagbar werden und die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in die Österreichische Bundesverfassung aufgenommen werden.

Recht muss erst Recht werden

Der tragische Abschiebungsfall hat die Diskussion um die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechtskonvention wieder in Gang gebracht. Der bisherige Gesetzesentwurf, der nun neu diskutiert wird, ist nach Auffassung der Katholischen Jungschar jedoch mehr als mangelhaft. Von den 38 inhaltlichen Artikeln sind nur sechs in abgespeckter Version in der Regierungsvorlage enthalten.  Es fehlen beispielsweise die Bestimmungen, die Kinder davor bewahren sollen, gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt zu werden. Auch die Verpflichtung, dass Behörden Einreiseanträge zwecks Familienzusammenführungen human und beschleunigt bearbeiten müssen, sucht man vergebens.

Kinderrechte sind Menschenrechte

Bleiberecht ist in Österreich ein Gnadenakt, der unter Berücksichtigung der notwendigen Voraussetzungen gewährt werden kann oder auch nicht. Die Gefahr einer willkürlichen Behördenentscheidung kann dabei nicht ausgeschlossen werden. In Hinblick auf die Konvention wäre die Inhaftierung und Abschiebung der beiden Zwillinge unter anderem deshalb nicht möglich gewesen, da sie Kinder vor willkürlichen Eingriffen in Privatsphäre, Familie und Wohnung schützt.

Eine Bestimmung, die im bisherigen Verfassungsentwurf ebenso fehlt, wie der Schutz vor rechtswidrigen Verbringungen von Kindern ins Ausland. Sollte der Gesetzesentwurf erneut in ähnlicher Form in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden, hätte das auf ähnlich gelagerte Abschiebungen kaum Auswirkungen. Durch einen Gesetzesvorbehalt wäre es nämlich möglich, dass das einfache Fremdenpolizeigesetz die verfassungsrechtlichen Kinderrechte einschränkt. Die Kinderrechtskonvention von 1989 wurde von Österreich als einer der ersten Staaten unterzeichnet und ratifiziert. In der gesetzlichen Umsetzung ist bisher kaum was geschehen, obwohl Kinderrechtsorganisationen wie die Jungschar diese seit Jahren vom Gesetzgeber einfordern. Österreich ist hinter Staaten wie Spanien, Portugal aber auch Namibia zurückgefallen. Dort steht die KRK zur Gänze im Grundrecht. Die Katholische Jungschar unterstützt die Initiative „Gegen Unrecht“ und fordert eine vollständige Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung, ohne Einschränkungen. Kinderrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind unteilbar. Kinderrechte müssen auch in Österreich Recht werden und unabhängig von der nationalen Herkunft für alle Kinder gelten.


[Pressemitteilung der Katholischen Jungschar Österreichs, 21. Oktober 2010]