Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt

Missbrauch und Gewalt sind in der Gesellschaft und damit auch in der Kirche eine schmerzliche Wirklichkeit, die wenn sie ans Licht kommt, eine entschiedene, konsequente und eindeutige Reaktion braucht. Die Verletzungen, die Missbrauch und Gewalt zufügen, sind dort besonders nachhaltig, wo ein starkes Vertrauensverhältnis besteht, wie zum Beispiel in der Familie, in der Schule, in den Vereinen und in der Kirche. Alle Verantwortlichen sind gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Klares und konsequentes Handeln bei konkreten Verdachtsfällen und Vorwürfen ist für uns, als kirchliche Verantwortungsträger, unerlässlich. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen ist für die Kirche selbstverständlich.

Die Broschüre „Die Wahrheit wird euch frei machen“ komplett sowie auch als Kurzfassung der Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich mit Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt findet ihr hier.

Meldung des Verdachts

Opfern von Missbrauch oder Gewalt im kirchlichen Bereich oder Personen, die diesbezüglich Beobachtungen oder Vermutungen haben, wird empfohlen, sich an die staatlichen Behörden, eine geeignete Beratungseinrichtung, eine diözesane Ombudsstelle oder die unabhängige Opferschutzanwaltschaft zu wenden.

Kirchliche Mitarbeiter sind verpflichtet, Verdachtsfälle, Beobachtungen und Missbrauchsfälle im kirchlichen Bereich bei der diözesanen Ombudsstelle zu melden. Die Meldung kann auch beim Diözesanbischof bzw. Ordensoberen oder dem unmittelbar dienstlich Vorgesetzten gemacht werden, die ihrerseits die diözesane Ombudsstelle informieren.

 

Für alle, die von einem (vermuteten) Missbrauch erfahren bzw. damit befasst werden, gilt:

  • Es ist verständlich, dass sich jemand in solch einer Situation zunächst verunsichert, überfordert und/oder entsetzt und wütend fühlt.
  • Kein Mensch kann alleine einen Missbrauch aufdecken oder gar beenden. Es braucht dazu immer ein multiprofessionelles Helferteam. Denn jede Situation ist anders und eine situationsspezifische Vorgangsweise ist zu erarbeiten.
  • Ruhe bewahren.
  • Kontakt mit einer diözesanen Ombudsstelle, der unabhängigen Opferschutzanwaltschaft oder einer anderen Beratungsstelle aufnehmen.
  • Alle weiteren Schritte nur mehr gemeinsam mit einer Beratungsstelle setzen. Auf keinen Fall versuchen, alleine und ohne Unterstützung durch eine Beratungsstelle Schritte zur Aufdeckung zu setzen oder Gespräche mit der verdächtigten Person zu führen. Dem Opfer kann damit noch mehr geschadet werden.

    Die nebenstehend angegebenen Kontaktmöglichkeiten stellen die ersten Anlaufstationen in allen Fällen beziehungsweise in Verdachtsfällen von sexueller Gewalt und Missbrauch innerhalb der Katholischen Kirche dar. 


Beratungsstelle zum Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen

In der Beratungsstelle stehen darüber hinaus unabhängige Fachleute (eine Ärztin, ein Psychiater, ein Jurist und eine Psychotherapeutin) zur Verfügung, die Begleitung, Beratung und Unterstützung geben.

Darüber hinaus steht es Betroffenen selbstverständlich frei, sich bei jeder örtlichen Polizeidienststelle oder dem Landeskriminalamt, darüber hinaus bei jeder sonstigen Beratungsstelle ihres Vertrauens zu melden.


EFZ Feldkirch
Ehe- und Familienzentrum Feldkirch
Herrengasse 4, 6800 Feldkirch
T +43 5522 74139
efz@kath-kirche-vorarlberg.at
www.efz.at


Ombudsstelle der Diözese
Dr. Peter Rädler
(Krankenhausseelsorger, Leiter der Ombudsstelle)
T 0800 / 84 80 08 (kostenlos)
Bahnhofstraße 13
6800 Feldkirch 


IFS-Beratungsstelle Bregenz
Dr. Ruth Rüdisser
(Psychologin, Institut für Sozialdienste, Beratungsstelle Bregenz)
T 0800 / 84 80 84 (kostenlos)
Sankt Anna Straße 2
6900 Bregenz

Weitere Kontaktmöglichkeiten
Unabhängige Opferschutzanwältin
Waltraud Klasnic
T 0664 / 9807817
E opferschutz@gmx.at
www.ombudsstellen.at 

Telefonseelsorge Vorarlberg
T 142 (kostenlos) 

Onlineberatung der Telefonseelsorge
www.142online.at

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