Pfarrgemeinderat (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist ein gewähltes Gremium der Pfarre, dessen Vorsitzender der Moderator der Seelsorgeregion ist. Er wird durch die Gemeindeleitung vor Ort vertreten. Die Funktionsdauer beträgt 5 Jahre.

Die vier Grundaufträge der Pfarrgemeinde sind:
  • Verkündigungsdienst
  • Gottesdienst
  • Dienst am Nächsten
  • Dienst an der Gemeinschaft
Der PGR unterstützt die Gemeinde in der Erfüllung dieser Grundaufträge durch die Beratung von:
  • Personalfragen
  • Gemeindeentwicklung
  • Pastorale Konzepte, Gottesdienstordnung
  • Vertretung der Anliegen der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit, gegenüber der Diözese oder in der Seelsorgeregion

In unserer Pfarre gibt es neben dem Pfarrgemeinderat noch viele Arbeitskreise und Gruppierungen, welche alle Themen und alle Bevölkerungsschichten in der Pfarre abdecken, vom Kinderfeierteam über die Seniorenbetreuung, vom Arbeitskreis Gemeinschaft, welcher viele Feste und Feiern organisiert, über das Team Kirchenreinigung usw.

So versuchen wir mit unserer Arbeit und unseren Angeboten möglichst viele Katholikinnen und Katholiken in unserer Pfarre anzusprechen und ein aktives Pfarrleben zu vermitteln.