Im Sterbefall

Sehr geehrte Trauerfamilie,

zum Tod Ihres Angehörigen drücken wir Ihnen als Pfarrgemeinde unsere herzliche Anteilnahme aus. Als Christen vertrauen und glauben wir, dass unsere Verstorbenen in Gottes Liebe geborgen sind und dass ER vollenden wird, was im Leben offen geblieben ist. Wir möchten Sie in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens unterstützen und bieten Ihnen unsere Hilfe an.

Verständigung des Hausarztes

Wenn der Todesfall zuhause eintritt, so ist dies umgehend einem Arzt (Totenbeschauarzt) zu melden. In der Regel ist das der Gemeindearzt.

Bei Tod im Krankenhaus oder Altersheim wird von der Krankenhausverwaltung bzw. der Verwaltung des Seniorenheimes der Beschauarzt über das Ableben Ihres Verwandten informiert.

Verständigung des Bestattungsunternehmens

Zur Beurkundung des Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisepass (nur bei nicht österreichischen Staatsbürgern)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Witwen/Witwern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen)
  • Fotos, eventuell persönliche Texte zur Auswahl für die Todesanzeige
Das Bestattungsunternehmen ist auf Wunsch auch beim Erstellen und Formulieren der Todesanzeige, beim Druck von Karten und Dankesschreiben behilflich.

Genauere Informationen erhalten Sie beim Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Verständigung der Pfarre

Melden Sie den Sterbefall bei unserem Gemeindeleiter Michael Willam.
Michael Willam: 0676 832 408 293 

Für die Beerdigungsfeier ist jene Pfarre zuständig, in der die/der Verstorbene gewohnt hat. GL Michael Willam wird mit Ihnen und Vikar Willi Schwärzler einen Termin für das Trauergespräch koordinieren. Dabei werden auch Fragen zu Trauerfeier, Beisetzung und Grabstätte geklärt.

Trauergottesdienst

Der Trauergottesdienst ist in Weiler täglich außer Samstag, Sonn- und Feiertagen möglich, in der Regel um 14:30 Uhr.

Eventuelle Ansprachen finden in der Kirche statt (bitte jeweils vorher in der Sakristei ankündigen). Die Verwandten sind herzlich eingeladen, die Lesung zu lesen und die Fürbitten selbst zu formulieren.

Totenwache

Die Totenwache ist ein Gebetsgottesdienst der Pfarrgemeinde für den/die Verstorbene/n und findet in der Regel am Abend vor dem Trauergottesdienst um 19:30 Uhr statt.
Bei dieser Abschiedsfeier wird das Leben des Verstorbenen noch einmal besonders in die Mitte gerückt. Das Totenwache-Team (der Kontakt wird beim Erstgespräch mit dem Vikar hergestellt) wird im persönlichen Gespräch mit Ihnen den für Sie stimmigen Rahmen vereinbaren. Dazu erhalten Sie seitens des zuständigen Teammitglieds verschiedene Informationen wie z.B. eine Musikantenliste, gestalterische Möglichkeiten, usw... Oft wird der Lebenslauf vorgelesen oder ein Foto aufgestellt. 

Die Urne bzw. der Sarg befinden sich während der Totenwache in der Aufbahrungshalle, wo für alle die Möglichkeit zur Verabschiedung besteht.

Gebühren

Unsere Kirche steht auch für ausgetretene Mitmenschen offen. Über die Gebühren für eine solche Beerdigungsfeier oder die Nutzung der sakralen Räumlichkeiten zur Verabschiedung informiert Sie das Pfarrbüro.

Der Friedhof wird in Weiler von der Gemeinde verwaltet. Die Friedhofsgebühren sehen Sie hier.

Jahrtagsgottesdienst

In unserer Pfarre feiern wir bis zum fünften Jahr, in dem der Angehörige verstorben ist, den Jahrtagsgottesdienst. Bei jedem dieser Gottesdienste gedenken wir der Verstorbenen von jeweils zwei Monaten der letzten fünf Jahre. Diese Gottesdienste finden in der Regel am ersten Freitag jedes zweiten Monats um 19:00 Uhr statt. Bei der Ankündigung im Pfarrblatt und beim Gottesdienst werden die Verstorbenen namentlich erwähnt.

Mehr Informationen bei einem Sterbefall finden Sie hier.