Im Sterbefall
zum Tod Ihres Angehörigen drücken wir Ihnen als Pfarrgemeinde unsere herzliche Anteilnahme aus. Als Christen vertrauen und glauben wir, dass unsere Verstorbenen in Gottes Liebe geborgen sind und dass ER vollenden wird, was im Leben offen geblieben ist. Wir möchten Sie in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens unterstützen und bieten Ihnen unsere Hilfe an.
Verständigung des Hausarztes
Bei Tod im Krankenhaus oder Altersheim wird von der Krankenhausverwaltung bzw. der Verwaltung des Seniorenheimes der Beschauarzt über das Ableben Ihres Verwandten informiert.
Verständigung des Bestattungsunternehmens
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass (nur bei nicht österreichischen Staatsbürgern)
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (bei Witwen/Witwern)
- Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen)
- Fotos, eventuell persönliche Texte zur Auswahl für die Todesanzeige
Genauere Informationen erhalten Sie beim Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Verständigung der Pfarre
Für die Beerdigungsfeier ist jene Pfarre zuständig, in der die/der Verstorbene gewohnt hat. GL Michael Willam wird mit Ihnen und Vikar Willi Schwärzler einen Termin für das Trauergespräch koordinieren. Dabei werden auch Fragen zu Trauerfeier, Beisetzung und Grabstätte geklärt.
Trauergottesdienst
Eventuelle Ansprachen finden in der Kirche statt (bitte jeweils vorher in der Sakristei ankündigen). Die Verwandten sind herzlich eingeladen, die Lesung zu lesen und die Fürbitten selbst zu formulieren.
Totenwache
Die Urne bzw. der Sarg befinden sich während der Totenwache in der Aufbahrungshalle, wo für alle die Möglichkeit zur Verabschiedung besteht.
Gebühren
Der Friedhof wird in Weiler von der Gemeinde verwaltet. Die Friedhofsgebühren sehen Sie hier.
Jahrtagsgottesdienst
In unserer Pfarre feiern wir bis zum fünften Jahr, in dem der Angehörige verstorben ist, den Jahrtagsgottesdienst. Bei jedem dieser Gottesdienste gedenken wir der Verstorbenen von jeweils zwei Monaten der letzten fünf Jahre. Diese Gottesdienste finden in der Regel am ersten Freitag jedes zweiten Monats um 19:00 Uhr statt. Bei der Ankündigung im Pfarrblatt und beim Gottesdienst werden die Verstorbenen namentlich erwähnt.
Mehr Informationen bei einem Sterbefall finden Sie hier.