Unter dem Motto „mittendrin“ wird am 20. März 2022 in allen österreichischen Diözesen ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt.

Der Pfarrgemeinderat gehört zur „Grundausstattung“ jeder Pfarre.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind vielfältig. Seine Mitglieder reflektieren die Gesamtentwicklung des pfarrlichen Lebens, beraten pastoralen Konzept zB zur Vorbereitung auf die Sakramente, unterstützen und fördern die Ehrenamtlichen, sorgen für die gute Zusammenarbeit zwischen den Teams, erarbeiten Angebote für unterschiedliche Altersgruppen - Kinder, Jugendliche, Familien, alte Menschen, ist mitverantwortlich für die Gottesdienstordnung, tritt für die Anliegen der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit, im Dekanat und in der Diözese ein.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer oder Gemeindeleiter, den amtlichen Mitgliedern (zB Diakone, Religionslehrer, Pastoralassistenten), den gewählten und gegebenenfalls kooptierten Mitgliedern. Den Vorsitz hat der Pfarrer oder eine mit der Leitung beauftragte Person.

In Zeiten des Priestermangels wird es immer wichtiger, dass sich Pfarrangehörige für die Weiterentwicklung der Pfarre und die Weitergabe der kirchlich-christlichen Traditionen engagieren. Jeder Christ ist durch Taufe und Firmung dazu berufen und befähigt.

Im Dezember haben Sie die Möglichkeit, Kandidatenvorschläge in die dazu bereitgestellten Boxen in der Kirche oder ins Postfach des Pfarrbüros einzuwerfen oder per Mail bekanntzugeben an: pgr_wahl_2022@gmx.at