Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/vorderland/organisation/katholische-kirche-im-vorderland/artikel/aktuelle-information-zu-covid19-massnahmen-in-den-pfarren
Was ab dem 1. Juni 2022 gilt...
Das Wichtigste in aller Kürze:
Die Bischofskonferenz hat die vorübergehende Aussetzung der seit 16. April 2022 geltenden „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste“ beschlossen.
Damit ist die FFP2- Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Kirchen bis auf weiteres ausgesetzt.
Allerdings bleibt die Empfehlung aufrecht, weiterhin geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
- Desinfektion der Hände bei liturgischen Diensten
- kein Friedensgruß zu haushaltsfremden Personen
- keine allgemeine Kelchkommunion
- Präventionskonzept ab 500 Besucher