Was ab dem 1. Juni 2022 gilt...

 Das Wichtigste in aller Kürze:

Die Bischofskonferenz hat die vorübergehende Aussetzung der seit 16. April 2022 geltenden „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste“ beschlossen.

Damit ist die FFP2- Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Kirchen bis auf weiteres ausgesetzt.
Allerdings bleibt die Empfehlung aufrecht, weiterhin geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

- Desinfektion der Hände bei liturgischen Diensten
- kein Friedensgruß zu haushaltsfremden Personen
- keine allgemeine Kelchkommunion
- Präventionskonzept ab 500 Besucher