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Pfarrgemeinderat
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Briefwahl

Die Pfarrgemeinderatsordnung sieht die Möglichkeit der Briefwahl vor.

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Personen, die am Wahltag verhindert sind, können somit auch an der Wahl teilnehmen. Wahlberechtigte Personen fordern dafür den pfarramtlichen Stimmzettel im Pfarrbüro an.

Damit der Stimmzettel bei der Wahl berücksichtigt werden kann, ist es notwendig, dass der Stimmzettel in einem verschlossenen Kuvert bis spätestens zur Schließung des Wahllokals dem Wahlvorstand zugesendet wird.

 

Online-Unterstützungserklärung

Falls Pfarrmitglieder die Mühe scheuen, die Briefwahlunterlagen anzufordern, bieten Sie als Pfarre allen Pfarrmitgliedern die Möglichkeit an, sich mithilfe der Online-Unterstützungserklärung zu beteiligen. 

Veröffentlicht am 19.09.2026
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