Tätigkeitsbericht – Wozu?
Wie funktioniert das?
Wer bis Ende Juli einen Tätigkeitsbericht bei der KJ und Jungschar abgibt, kann um eine Förderung ansuchen.
Was ist der Tätigkeitsbericht?
Der Tätigkeitsbericht besteht aus drei separaten Listen: einer Kinderliste, einer Funktionsträger*innenliste und einer Aktivitätenliste.
In der Kinderliste werden alle Kinder und Jugendlichen sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre eingetragen, die Mitglied bei der KJ und Jungschar sind. In der Funktionsträgerinnenliste werden alle eingetragen, die eine Gruppe begleiten oder leiten, zum Beispiel Minigruppenleiter*innen oder Sternsingerbegleiter*innen.
Für uns ist es wichtig, überprüfen zu können, ob die Altersangaben stimmen. Daher bitte immer das Geburtsjahr – vor allem in der Kinderliste – eintragen.
Die Aktivitätenliste ist die größte der drei Listen. Sie umfasst alle Aktivitäten, die mit den Kindern und Jugendlichen in einem Arbeitsjahr durchgeführt wurden: alle Aus- und Fortbildungen, soziale Aktionen bis hin zu gesellschaftlichen Aktivitäten wie dem Besuch eines Freizeitparks. Jede Aktivität, die über eine normale Gruppenstunde hinausgeht, kann dort erfasst werden.
Wer also einen Tätigkeitsbericht abgibt, bekommt im November eine Basisförderung überwiesen. Zusätzlich kann man das ganze Jahr über für einzelne Aktivitäten und Anschaffungen um eine Förderung ansuchen. Es lohnt sich also wirklich, sich einmal im Jahr die Mühe zu machen und einen Bericht abzugeben.
Die Infos über die Förderungen findest du auf der Homepage der KJJS.
Aufgrund der DSGVO sind wir verpflichtet nachzuweisen, wer Mitglied bei der KJ und Jungschar ist. Daher bitten wir alle aktiven Kinder und Jugendlichen sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, Beitrittserklärungen zu unterschreiben. Die Beitrittserklärungen werden in der Pfarrgemeinde verwahrt.
Da es in vielen Pfarrgemeinden bereits seit Jahren aktive Personen gibt, die bislang keine Beitrittserklärung unterschrieben haben, bieten wir bis zum 31.12. eine Aufwandsentschädigung dafür an, dass diese Unterschriften nachträglich eingeholt werden.
Hinweis: Die Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro wird pro abgefragter Gruppe einmalig ausgezahlt. Nutze die Gelegenheit und reiche das Rückmeldeblatt bis zum Jahresende ein.
Infos über die Beitrittserklärungen findest du ebenfalls auf der Homepage der KJJS.
