Bei der Feier öffentlicher Gottesdienste gilt weiterhin die Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 1. Juli.
Die Rahmenordnung gilt in unserer Diözese mit Ausnahme der durchgängigen Maskenpflicht für alle Gottesdienstbesucher
bei gewöhnlichen öffentlichen Gottesdiensten.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in den Kirchen der Diözese Feldkirch bis auf weiteres bei öffentlichen
Gottesdiensten nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang verpflichtend.
Umgekehrt bleibt bei Gottesdiensten mit hoher Teilnehmerzahl (zB Beerdigung) weiterhin eine durchgängige Maskenpflicht bestehen,
weil das Einhalten eines ausreichenden Abstands gegenüber Personen eines fremden Haushalts nicht gewährleistet ist. Bei geschlossenen
Gottesdiensten mit bestimmtem Personenkreis (zB Hochzeit, Taufe) gilt weiterhin die Regel, dass auf Ersuchen der feiernden Gemeinschaft
der zuständige Priester festlegen kann, auf das Tragen einer Maske zu verzichten, sofern die 3-G-Regel von allen Gottesdienstbesuchern eingehalten wird.
Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/pfarren/satteins/artikel/gottesdienste-und-corona-was-ist-aktuell-zu-beachten