Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat vertritt die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit. Er achtet auf freundliche und förderliche Bedingungen für die ehrenamtlich engagierten Personen und Gruppen, sodass möglichst viele entsprechend ihrer Berufung sich in der Pfarrgemeinde einbringen können.
vgl. Pfarrgemeinderatsordnung der Diözese Feldkirch
Die drei Grunddimensionen des Pfarrgemeinderates:
Diakonie (Kultur und Soziales)
Grundbeauftragte: Konrad Schwarz
Verkündigung (Wort Gottes und Glaubensbildung)
Grundbeauftragte: Imelda Steurer
Liturgie (Gottesdienst)
Grundbeauftragte: Theresia Beer
Der Pfarrgemeinderat reflektiert die Gesamtentwicklung des pfarrgemeindlichen Lebens. Er setzt sich mit den bedeutsamen Veränderungen auseinander, deutet diese und entwirft Handlungsperspektiven.