Alle fünf Jahre wird in der Diözese Feldkirch und in allen österreichischen Diözesen der Pfarrgemeinderat neu gewählt. Der Pfarrgemeinderat ist in der Pfarrgemeinde jenes Gremium, in dem die grundsätzlichen Fragen der Ausrichtung und Gesamtentwicklung der Pfarrgemeinde beraten werden. Auf diese Weise gestalten gewählte und berufene Christ/innen den Weg der Pfarrgemeinde als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen entscheidend mit (ST B 1.1 Pfarrgemeinderatsordnung).

Zur Teilnahme an der Wahl möchten wir Sie sehr herzlich einladen. Wahlberechtigt sind alle Katholik/innen, die bis zum 1. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und zu diesem Termin in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip sind möglich - erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte im Pfarramt.

Teamwahl mit Ergänzungsmöglichkeit

Dabei haben Sie die Möglichkeit, das Team zu wählen durch Zustimmung oder Ablehnung („Ja“ oder „Nein“ am Stimmzettel ankreuzen) oder durch Unterschrift am Stimmzettel als Unterstützungserklärung.

Lernen Sie das kandidierende Team hier kennen.

Briefwahl

Für Personen, die am Wahltag verhindert sind, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Der pfarramtliche Stimmzettel ist im Pfarrbüro anzufordern. Damit der Stimmzettel bei der Wahl berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie, den Stimmzettel in einem verschlossenen Kuvert bis spätestens zur Schließung des Wahllokals dem Wahlvorstand (s. u.) zukommen zu lassen.

Familienstimmrecht

Für die gute Entwicklung der Pfarrgemeinde ist es von großer Bedeutung, dass die Anliegen so wie Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Familien mit Kindern gesehen und bestmöglich integriert werden. Dementsprechend soll ihnen bei der Wahl ein besonderes Gewicht verliehen werden.
Für einen Haushalt, in dem Kinder leben, die bis zum 1. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und somit noch nicht wahlberechtigt sind, wird einer erziehungsberechtigten und wahlberechtigten Person über das allgemeine Wahlrecht hinaus das Recht eingeräumt, eine zusätzliche Stimme abzugeben. Das Recht kann pro Haushalt ausschließlich von einer/einem Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden. Wir laden Sie ein, für Ihr noch nicht wahlberechtigtes Kind Ihre Stimme zu erheben.

Das Wahlokal ist in der Pfarrkirche Götzis eingerichtet.

Wahlzeiten:
Samstag, 19. März 18:00-18:30 und 19:15-19:45
Sonntag, 20. März 9:45-10:30

Über Ihre Teilnahme an der PGR-Wahl freuen wir uns sehr.