Quelle https://www.kath-kirche-vorarlberg.at/pfarren/gaissau/artikel/pfarrkirchenrat-pkr
Der Pfarrkirchenrat hat in der Pfarre die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zu besorgen. Jährlich ist ein Haushaltsplan zu beschließen, der in der Pfarrkanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Nach Ende eines jeden Jahres hat der Pfarrkirchenrat den Jahresabschluss zu erstellen. Der Vorsitzende des Pfarrkirchenrates ist der Pfarrer, die Mitglieder werden über seinen Vorschlag durch den Diözesanbischof ernannt. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des Vorsitzenden.
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