Pfarrgemeinderat
Die Pfarrgemeinderäte (PGR) wurden am 19. März 2017 für fünf Jahre gewählt. Sie unterstützen den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarrgemeinde.
Der PGR lenkt seinen umfassenden Blick auf die Pfarrgemeinde und darauf, was getan werden soll, damit die Pfarrgemeinde als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist.