Tod und Trauer
Je schöner und voller die Erinnerung, desto schwerer ist die Trennung.
Aber die Dankbarkeit verwandelt die Erinnerung in eine stille Freude.
Man trägt das vergangene Schöne nicht wie einen Stachel,
sondern wie ein kostbares Geschenk in sich.
Dietrich Bonhoeffer
Bei einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind. Nachstehend wollen wir Ihnen deshalb eine Information bieten.
1. Verständigen Sie bitte den zuständigen Arzt:
An Werktagen bitte den Bereitschaftsdienst kontaktieren. Während der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen verständigen Sie bitte ausschließlich den Bereitschaftsdienst habenden Arzt zur Durchführung der Totenbeschau. (Bereitschafts-, u. Notdienste können Sie aus dem Gemeindeblatt oder aus der Tagespresse entnehmen). Gemäß Bestattungsgesetz ist die Leiche bis zur Durchführung der Totenbeschau am Sterbeort zu lassen.
2. Verständigen Sie bitte ein Bestattungsunternehmen:
Wilhelm Ammann, Götzis, St.-Ulrich-Straße 2, Tel. 05523/52627 oder 0664/4508565
oder ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl
3. Verständigen Sie bitte die Friedhofsverwaltung,
Gemeinde Altach (Ender Klaus), Tel.Nr.: 05576/7178
4. Verständigen Sie bitte das Pfarramt, Tel. 05576/42010
Beurkundung eines Sterbefalles:
Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigungen aus. Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis. In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.
Bei einem Todesfall verständigen Sie bitte das Pfarrbüro und einen Bestatter Ihrer Wahl. Es ist auch möglich, dass der Pfarrer oder jemand anderer aus der Pfarre am Totenbett mit den Angehörigen zusammen für den Verstorbenen betet. Wenn Sie das wünschen, wenden Sie sich an Pfr. Rainer Büchel: 0676 83240 8134
Wenn jemand aus der Pfarre stirbt, wird die Totenglocke geläutet.
Die Totenwache ist am Vorabend der Beerdigung um 19.00 Uhr, der Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung (Urne oder Sarg) ist jeweils um 14:30 Uhr (in der Ferienzeit um 10.00 Uhr).
Am darauffolgenden Sonntag wird in den Gottesdiensten nochmals des/der Verstorbenen gedacht.