Personalplanung für das Schuljahr 2018/19

Zuständigkeit für die Besetzung des Religionsunterrichtes und die Zuweisung von Religionslehrer/innen

Die personelle Besetzung des Religionsunterrichts ist ausschließlich Angelegenheit der Diözese. Sämtliche Anstellungsverfahren und die Zuweisung von Religionslehrer/innen erfolgen über das Schulamt der Diözese Feldkirch. Da die Ausgangssituationen und Ausbildungen der ansuchenden Religionslehrer/innen unterschiedlich sind, müssen sie erst vom Schulamt der Diözese geprüft werden. Mögliche Bewerber/innen können von den Direktoren/innen, Kollegen/innen und vom jeweiligen Ortspfarrer angefragt und dem Schulamt vorgeschlagen werden, allerdings ohne Zusagen von Stundenkontingenten.

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Zur Erteilung des kath. Religionsunterrichtes wird im Sinne von can. 804, §1 und can. 805 des kirchlichen Gesetzbuches die "Kirchliche Unterrichtserlaubnis" vorausgesetzt. Die diesbezüglichen Formalitäten sind vor Antritt des Dienstes als Religionslehrer/in mit dem Schulamt der Diözese Feldkirch zu regeln.
In den ersten drei Dienstjahren wird eine „Kirchliche Unterrichtserlaubnis“ erteilt.
Auf das 4. Dienstjahr kann um Erteilung der Missio canonica (unbefristetes Mandatum) angesucht
werden.

Seminarreihe „In eigenen Schuhen gehen“ – Als Religionslehrer/in meinen Weg finden

Das Schulamt der Diözese Feldkirch erwartet von Neueinsteiger/innen im Fach Religion den Besuch einer zweijährigen Seminarreihe, die vom Institut für religionspädagogische Bildung Feldkirch der Kirchlich Pädagogischen Hochschule Edith Stein angeboten und durchgeführt wird. Die Reihe umfasst insgesamt 3 ECTS, konkret ca. 6 Nachmittage pro Schuljahr.
Inhalte: Vertraut werden mit Inhalten und Lehrplan, Begegnung mit dem Schulamt: Fachinspektion, Verwaltung, Dienst- und Schulrecht, Begegnung mit der Medienstelle, Kollegiale Hospitation und Feedback, Praxisreflexionsgruppen, In jedem Jahr eine Veranstaltung zu einem theologischen Fachthema

Stundenausmaß kath. Religion

Das gesetzlich geregelte Stundenausmaß für den kath. Religionsunterricht beträgt 2 Wochenstunden. Das Wochenstundenausmaß darf ohne Zustimmung des Schulamtes nicht reduziert werden. In Volksschulen mit Grundstufe I und II ist der Religionsunterricht in diesem Modell zu führen, damit für die Schüler/innen das vorgesehene Stundenausmaß von zwei Wochenstunden gewährleistet ist. Alle personellen Änderungen den kath. Religionsunterricht betreffend (Dienstaustritte, z.B. Pensionierung, Sabbatical oder Dienstantritte, z.B. nach Karenz, sowie Erhöhung bzw. Reduzierung der Lehrverpflichtung, etc.), sind dem Schulamt der Diözese Feldkirch schriftlich bis spätestens 30.04.2018
mitzuteilen.

Zur Abklärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
05522 3485-306 oder E-Mail:

HR Mag. Theodor Lang, Schulamtsleiter
Dipl. Päd. Maria Lang, Fachinspektorin
Mag. Annamaria Ferchl-Blum, Fachinspektorin