Für Schülerinnen und Schüler ist es jetzt besonders wichtig, dass die Schule den Normalbetrieb weitestgehend aufnehmen kann. Das BMBWF regt an: „Gemeinschaftsstiftende, soziale Aktivitäten, in denen das Miteinander im Vordergrund steht, sind – unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienebestimmungen – gerade für den Schulbeginn vorzusehen.“ Mit einer entsprechenden Planung und Vorbereitung, die besonders bei klassenübergreifenden Veranstaltungen sorgfältig getroffen werden müssen, sind Eröffnungsgottesdienste also zulässig und möglich.

Unter Berücksichtigung der besonderen Situation gibt das Schulamt dazu folgende Empfehlungen:

  • Die Verantwortung für den Eröffnungsgottesdienst oder eine gemeinsame Feier zu Schulbeginn trägt die Schulleitung mit den  Coronabeauftragten an der Schule, mit denen alle Vorhaben abzuklären sind.
  • Bei der Entscheidung für einen Schuleröffnungsgottesdienst ist auf die geltenden diözesanen Richtlinien für die Abhaltung von Gottesdiensten zu achten.
  • Besondere Aufmerksamkeit ist zu Schulbeginn auf die Erstklässler*innen des jeweiligen Schultyps zu legen. Gerade für sie ist ein spiritueller Impuls für den Anfang wichtig und unterstützend beim Neustart.
  • Eine religiöse Eröffnungsfeier, kann - einmal vorbereitet – in mehreren kleineren Konstellationen von Schüler*innen einzelner Klassen durchgeführt werden.
  • An kleineren Standorten bieten sich gemeinsame Feiern im Freien, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, an.
  • Spirituelle Feiern im Klassenverband im Rahmen des Religionsunterrichts sind ebenfalls eine gut geeignete Form für einen religiösen Impuls zu Schulbeginn.
  • Bewährt hat sich zu Schulschluss an zahlreichen Standorten die Einladung zu Sonntagsgottesdiensten in der Ortspfarre, in denen der Anlass Schuljahresende oder –anfang besonders thematisiert und von der Schule entsprechend mitgestaltet wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium.