Was muss ich über Religionsunterricht und Freikirche wissen?

Der freikirchliche Religionsunterricht repräsentiert die „Freikirchen in Österreich“ mit ihren Werten und in ihrer Vielfalt als Teil der österreichischen Gesellschaft.

Das Ziel des freikirchlichen Religionsunterrichts ist es, ganzheitliche Bildung mit christlichem Glauben und biblischen Grundlagen und Werten zu verbinden. Durch den Religionsunterricht sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit gestärkt und in einer pluralistischen Gesellschaft handlungsfähig werden.

Der freikirchliche Religionsunterricht fußt auf den gesetzlichen Vorgaben des Religionsunterrichtsgesetzes des BMWF BGBl. Nr. 190/1949. Jeder Schüler bzw. jede Schülerin hat Anspruch darauf, den Religionsunterricht des eigenen Bekenntnisses zu besuchen.

Religion freikirchlich kann sowohl im Pflicht- als auch im Freigegenstand als Prüfungsfach für die mündliche Reifeprüfung gewählt werden.
Als Voraussetzung dafür muss der freikirchliche Religionsunterricht in jedem Schuljahr der AHS- bzw. BHS-Oberstufe besucht werden. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss für den Lehrstoff der nicht besuchten Schulstufen eine Externistenprüfung ablegen.

Weitere Infos unter www.schulamt-freikirchen.at/religion bzw. im Folder.

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