Die Bischofskonferenz hat Regelungen erarbeitet, wie Gottesdienste unter Auflagen ab dem 15. Mai gefeiert werden können. Vorarlbergs Pfarren wurden im Detail von der Katholischen Kirche Vorarlberg über die konkrete Umsetzung informiert. Nicht für alle Pfarren sind Gottesdienste unter diesen Umständen vorstellbar – die Diözesanleitung respektiert diese Entscheidungen und ermutigt zu kreativen Lösungen.

Die Diözesanleitung hat in den vergangenen Tagen erarbeitet, wie die Regelungen der Bischofskonferenz zur Gestaltung der Gottesdienste ab 15. Mai konkret umgesetzt werden. Vorab wurde auf Vorarlberg-Ebene ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage für die Überlegungen diente. Die Vorgaben wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. In einem Brief an die Pfarren hat die Katholische Kirche Vorarlberg die Rahmenordnungen für die Gottesdienste in den 126 Pfarren bekannt gegeben, alle Pfarren erhalten einheitliche Beschilderungssysteme.

Maskenpflicht, Abstand, kein Händedruck

Es gilt Maskenpflicht, jeder Besucher hat zwei Meter Abstand zwischen dem nächsten zu halten, eine Bankreihe wird ausgelassen. Pro Mitfeierndem müssen 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Wenn absehbar ist, dass mehr Gottesdienstbesucher/innen erwartet werden als der vorgeschriebene Platz es zulässt, überlegt jede Pfarre, wie die höchstzulässige Teilnehmerzahl nicht überschritten wird, eventuell durch Voranmeldung.
Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde steht am Kircheneingang und weist auf die Einhaltung der Bestimmungen hin. Die Weihwasserbecken sind entleert, die Körbchen für die Kollekte am Ausgang aufgestellt – sie werden nicht durch die Reihen gereicht. Der Friedensgruß mit Händedruck entfällt und wird durch Zunicken ersetzt. Da gemeinsames Sprechen und Singen bei einem längeren Aufenthalt in geschlossenen Räumen einer Virus-Verbreitung förderlich sein kann, sind der gemeinsame Gesang und das gemeinsame Gebet auf ein Minimum zu reduzieren.

Regelungen für die Kommunion

Die Hygieneregelungen vor der Kommunion, die zurzeit nur als Handkommunion gegeben wird, sind genau festgelegt: Der Priester reinigt direkt davor die Hände mit Desinfektionsmittel, dasselbe gilt für die Kommunionhelfer/innen. Zwei Möglichkeiten der Kommunionspendung sind zulässig, je nachdem, was sich in der jeweiligen Kirche besser umsetzen lässt: Entweder kommen die Gläubigen in einem Abstand von zwei Metern nach vorne. Oder der/die Kommunionspender/in geht durch die Bänke und legt die Kommunion in die Hände. Die Worte „Leib Christi“ und „Amen“ entfallen, die Maske darf zum Kommunion-Empfang leicht angehoben werden.

Gottesdienste im Freien, Taufen, Beerdigungen

Gottesdienste im Freien dürfen gefeiert werden. Auch hier gilt die Regelung des Zwei-Meter-Abstandes zwischen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben. Wie viele Personen teilnehmen dürfen, darüber wird derzeit noch verhandelt. Derzeit sind es nur zehn. Feiern von Taufen und Trauungen sind möglich, aber ebenfalls mit maximal zehn Personen. Für Begräbnisse am Friedhof gilt zurzeit, dass höchstens 30 Menschen daran teilnehmen dürfen. Bei Begräbnisfeiern in Kirchen gelten die eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen. Erstkommunionfeiern und Firmungen werden verschoben.

Nicht förderlich, aber notwendig

Generalvikar Hubert Lenz sagt über die Rahmenordnung: „Unter den gegebenen Umständen haben wir das Bestmögliche ausgearbeitet. Natürlich müssen wir noch auf vieles verzichten, und für das gemeinsame Feiern ist z.B das Tragen von Masken nicht förderlich. Aber es ist notwendig. Wir hoffen, dass die Situation bald besser wird und wir dann im großen Kreis Gottesdienste wie sonst üblich feiern können. Bis dahin brauchen wir noch etwas Geduld, Rücksichtnahme und Verzicht.“

Für die Pfarren passende Wege finden

Es gibt Pfarren, für die es nicht vorstellbar ist, mit diesen Auflagen Gottesdienste zu feiern. Die Diözesanleitung zeigt dafür Verständnis. „Jede Pfarre soll im Einklang mit den Gemeindemitgliedern den für sie passenden Weg finden. Wir ermutigen dazu, kreativ zu werden. Alternativ könnte zum Beispiel mit Werktags- statt Sonntagsgottesdiensten begonnen werden“, sagt Generalvikar Hubert Lenz. Nach wie vor sei jetzt auch die Zeit für die Hauskirche, die Zeit des persönlichen Gebetes, des Bibellesens und der Nächstenliebe.


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