Angebote der Katholischen Elternbildung zählen zu den sogenannten „erforderlichen Weiterbildungsstunden”.

Mit der Steuerreform 2009 werden die Kosten für die Kinderbetreuung rückwirkend mit 1.1.2009 für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr absetzbar. „Neben institutionellen Kinderbetreuungen“, erklärt Mag. Johanna Rücker von der Elternbildung, „betrifft diese Regelung auch die private Kinderbetreuung, sofern sie durch eine Person erfolgt, die eine dementsprechende Fortbildung nachweisen kann“.

Angebot zur Fortbildung im Katholischen Bildungswerk

Für die erforderliche Fortbildung einer Betreuungsperson ist  die Teilnahme an  Elternbildungsveranstaltungen in einem Ausmaß von mindestens acht Stunden notwendig.  „Unsere Elternbildungsveranstaltungen“,  so Johanna Rücker, „werden bei einem Ausmaß ab acht Stunden als Fortbildung – nicht als Ausbildung – im pädagogischen Bereich angerechnet." Ausgewählte Angebote von allen Trägern, die unter www.elternbildung.at  aufscheinen, sind dafür geeignet. Von den vielfältigen Veranstaltungen im Angebotsspektrum der Elternbildung des Katholischen Bildungswerkes Vorarlberg gilt die Neuregelung bei Teilnahme an mehrteiligen Eltern-Kind-Gruppen, den mehrteiligen Elternseminaren oder ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen.

„Wir machen Angebote für Eltern“, erläutert Johanna Rücker die Inhalte der Seminare, „die sie in ihrer Erziehungskompetenz stärken und die ihnen Reflexionsmöglichkeiten über ihre Rolle als Erziehende  bieten sollen. Wir sehen diesen nun breiteren Zugang zu unseren Veranstaltungen als eine neue Chance für die Elternbildung, unsere qualitätsvollen Angebote weiter bekannt zu machen und damit noch mehr Eltern zu erreichen“.

Mehr zu den Angeboten des Katholischen Bildungswerkes finden Sie unter Elternbildung.