Papst Benedikt XVI. hat internationale Standards für mehr Transparenz in den Finanzgeschäften des Vatikans festgelegt, um Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus auszuschließen. In einem so genannten Motu proprio, das heißt einem Schreiben aus eigenem Antrieb, erlässt der Papst an diesem Donnerstag vier entsprechende Gesetze. Sie gelten nicht nur für den Vatikanstaat, sondern auch für alle Organismen des Heiligen Stuhles, soweit sie mit Finanz- und Wirtschaftsgeschäften zu tun haben. Über die Einhaltung der Gesetze wacht eine neue vatikanische Aufsichtsbehörde, die „Autorität für Finanzinformation“ (AIF), deren Einrichtung Benedikt XVI. gleichzeitig verfügte.
Ausdrücklich
begrüßte der Papst in seinem Schreiben die Anstrengungen der
internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung
des Terrorismus. Mit den vorliegenden neuen Gesetzen mache sich der
Heilige Stuhl diese Regeln zu Eigen. Benedikt weist überdies darauf hin,
dass er die neuen Gesetze in Erfüllung des monetarischen Abkommens
zwischen Vatikanstaat und Europäischer Union vom 17. Dezember 2009
erlässt.
Mit dem Maßnahmenpaket reagiert der Papst auf Vorwürfe
gegen das vatikanische Geldinstitut IOR („Istituto delle Opere di
Religione“) wegen Geldwäsche. Vor drei Monaten hatte die italienische
Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen IOR-Chef Ettore Gotti Tedeschi und
einen weiteren Bankmanager eingeleitet sowie 22 Millionen Euro von
einem IOR-Konto bei einer italienischen Bank beschlagnahmt. Gotti
Tedeschi und der Manager sollen bei Finanztransaktionen die Namen der
wahren Auftraggeber verschwiegen und somit der Geldwäsche Vorschub
geleistet haben, so der Vorwurf. Der Vatikan sicherte in der Folge seine
Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden zu.
Das neue Dekret
soll es dem Vatikan ermöglichen, auf die „Weiße Liste“ der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu gelangen.
Diese Liste vereint die Staaten mit scharfen Kontrollen gegen illegale
Finanzgeschäfte.
Das als „Vatikanbank“ bekannte IOR verwaltet Gelder
katholischer Orden und Verbände. Außerdem agiert das Institut als
Sparkasse und als Investmentbank für die Anlagegeschäfte der Kurie. Es
ist nicht dazu verpflichtet, seine Bilanzen zu veröffentlichen.
Schätzungen zufolge beläuft sich sein Anlagevolumen auf fünf Milliarden
Euro. Der Aufsichtsrat und die Direktion des IOR setzen sich heutzutage
aus professionellen Bankmanagern zusammen, in der Regel katholische
Laien. Ettore Gotti Tedeschi beispielsweise gehört dem Opus Dei an.
Das
IOR ist eine Einrichtung des Vatikanstaats und untersteht somit nicht
den Vorgaben, die für italienische Banken gelten. Dennoch kann das
vatikanische Geldinstitut Ziel von Ermittlungen der römischen
Staatsanwaltschaft werden. Als die Leitung des IOR noch Klerikern und
nicht Bankmanagern anvertraut war, fand sich das Institut gelegentlich
in handfeste Finanz-Skandale verwickelt. So wurde die Vatikanbank in den
80er Jahren unter der Leitung des US-amerikanischen Erzbischof Paul
Marcinkus Haupteigner der Privatbank Banco Ambrosiano, die Geldwäsche
für die Mafia betrieb und offenbar Kontakte zur Geheimloge P2
unterhielt.
(radio vatikan 30.12.2010 gs)