Mit der steigenden Zahl der Covid 19-Neuinfektionen kehrt die Maske in den Gottesdienst zurück. Denn ganz besonders gilt jetzt: Abstand halten, Rücksicht nehmen und die geltenden Maßnahmen an die sich verändernde Situation anzupassen. Dafür wurde für die Pfarren seitens der Diözese eine Übersichtstabelle der derzeit geltenden Maßnahmen erstellt.

Eine Übersichtstabelle für Pfarren mit den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungenfinden Sie hier.


Der Herbst kommt und die Zahlen der täglichen Covid 19-Neuinfektionen steigen wieder. Dass ein ständiges Anpassen der geltenden Hygienemaßnahmen für das Feiern von Gottesdiensten hier nicht nur eine Frage des Verantwortungsbewusstseins, sondern auch eine Selbstverständlichkeit ist, das betont auch Pastoralamtsleiter Martin Fenkart: „Gerade in den vergangenen Wochen habe ich erleben können, wie wichtig der Glaube für so viel Menschen ist. Unsere Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen beispielsweise ein Gottesdienst, kleine Versammlungen und andere kirchliche Angebote unter größtmöglicher Sicherheit stattfinden können. In diesem Herbst heißt es, gut in Kontakt bleiben und als Kirche in allen Bereichen Präsenz zeigen.“ Besonders wichtig sei es deshalb, früh genug auf die sich verändernde Situation zu reagieren.


Mund-Nasen-Schutz, Abstand, Desinfektion

Auf die Situation adäquat zu reagieren, das bedeutet beispielsweise auch, dass der Mund-Nasen-Schutz wieder vermehrt in den Kirchenraum zurückkehrt. Wo der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, wird die Maske zur Pflicht. Das gilt für das Betreten und Verlassen des Kirchenraumes ebenso wie für den Ein- und Auszug der Priester oder den Kommuniongang. Ebenso ist die Kelchkommunion weiterhin nicht möglich und auch die Wortfolge „Der Leib Christi. Amen“ unterbleibt.
Das regelmäßige Desinfizieren der Hände (z.B. Priester, KommunionspenderInnen, …) bleibt ebenso weiterhin bestehen, wie auch das regelmäßige Lüften und Desinfizieren der Kirchenräume. Auch sollen die GottesdiensbesucherInnen weiterhin ausschließlich an den gekennzeichneten und ausgewiesenen Sitzplätzen Platz nehmen.

Wenn Agape, dann nur im Freien

Etwas geändert hat sich die Situation im Hinblick auf kirchliche Veranstaltungen wie etwa Agapen. Aufgrund der aktuellen Obergrenzen an teilnehmenden Personen, können Agapen ausschließlich im Freien stattfinden. Und auch das nur bis zu maximal 100 teilnehmenden Personen, wobei es auch weiterhin gilt, den 1-Meter-Abstand einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und regelmäßig zu desinfizieren (beispielsweise der Stehtische und der Hände). Die Diözese verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Corona-Ampel des Landes, die für bestimmte Regionen des Landes weitere Verschärfungen in diesem Bereich bringt.

Verantwortung übernehmen ist eine Form der Solidarität

Um die VerantwortungsträgerInnen in den Pfarren hier zu unterstützen wurde seitens der Diözese Feldkirch eine Überblickstabelle erstellt, die die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen für die verschiedenen Bereiche des kirchlichen Alltags bündelt.   
„Wichtig ist es, dass wir gerade jetzt aufeinander Rücksicht nehmen, um gut durch die nächsten Monate zu kommen“, appelliert Martin Fenkart an alle VerantwortungsträgerInnen in den Pfarren wie auch an alle GottesdienstbesucherInnen, „Denn auch Verantwortungsbewusstsein ist eine Form der Solidarität.“  



Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick


Gottesdienste im geschlossenen Raum

  • 1 Meter-Mindestabstand zu Personen eines fremden Haushalts
  • Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Gottesdienstes (für alle ab 6 Jahren)
  • KommunionspenderIn trägt einen Mund-Nasen-Schutz (und vorherige Händedesinfektion)
  • Desinfektionsmittel beim Eingang
  • Volksgesang wird reduziert
  • bei großen Gottesdiensten – Kontaktpersonenmanagement durch gekennzeichnete und zugewiesene Plätze


Gottesdienste im Freien

  • Sitzplätze für alle GottesdienstbesucherInnen
  • 1-Meter-Mindestabstand
  • KommunionspenderIn trägt einen Mund-Nasen-Schutz (und vorherige Händedesinfektion)
  • Volksgesang wird reduziert

Große Gottesdienste wie Erstkommunionen, Firmungen, Begräbnisse

  • können stattfinden, wie alle anderen Gottesdienste auch
  • brauchen darüber hinaus eine besonders sorgfältige Planung und Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen
  • Agapen
  • derzeit ausschließlich im Freien möglich – bis zu einer Obergrenze von 100 teilnehmenden Personen (Weiters: Corona-Ampel des Landes berücksichtigen)
  • 1-Meter-Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen


Veranstaltungen

  • ohne zugewiesene Sitzplätze: indoor – 10 Personen; outdoor – 100 Personen
  • mit zugewiesenen Sitzplätzen: derzeit indoor 1500/outdoor 3000 – ab 250 Teilnehmenden ist die Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft nötig (Weiters: Corona-Ampel des Landes berücksichtigen)
  • Covid-Beauftragte/r und Schutzkonzept ab 50 Personen indoor/ 100 Personen outdoor zwingend nötig


Gremien (z.B. PGR, PKR,…)

  • sind von der 10-Personen-Regel ausgenommen. Ermutigung in Kontakt zu bleiben. Online-Tools als Alternative prüfen.
  • 1-Meter-Mindestabsand ist einzuhalten

 

Fotocredit:  Vera Davidova / Unsplash / CC 0