"Sie lacht mich aus. So gut hat sie nie gelebt." "Manchmal hat das Kind mehr zum Leben als der eigene Vater." Wenn es eine Frau darauf anlegt, sind Scheidungsväter manchmal buchstäblich arm dran.


von Markus Hofer


Wenn sich Scheidungsväter treffen, ist viel verständliche Emotion im Spiel und kommen tragische Schicksale zur Sprache. Vor dem Gesetz sind alle gleich, in der Ausführung sitzen die Mütter aber offensichtlich am längeren Ast. Väterrechte gibt es wenige und die können nicht exekutiert werden, existieren also, wenn es darauf ankommt, nur auf dem Papier. So ist das Besuchsrecht ein Gesetz, das keine Folgen nach sich zieht. Frauen, die sich nicht an die Vereinbarung halten und das Besuchsrecht systematisch hintergehen, können nicht bestraft werden.

Umgekehrt ist die Unterhaltspflicht durchaus exekutierbar: "Wenn ich die Alimente zwei Tage nicht zahle, habe ich den Exekutor im Haus. Um mein Besuchsrecht klage ich aber schon viele Monate." Die Mitspracherechte geschiedener Väter stehen in keinem Verhältnis zu ihrer Unterhaltspflicht. Rechte auf Mitsprache bei Erziehung oder Planung der Schullaufbahn usw. gibt es keine. Ebenso ist der Kinderunterhalt nicht zweckgebunden und es gibt auch kein Recht auf Einblick in die Verwendung der Unterhaltsgelder für das Kind. Eine vorsätzliche Bereicherung seitens der Mutter kann weder ausgeschlossen noch verhindert werden.

Rolle des Familiengerichts

Die betroffenen Väter spüren ein hilfloses Angewiesensein auf das Wohlwollen des jeweiligen Familienrichters. Gerade traditionell eingestellte Richter würden durchwegs für die Frauen entscheiden. Die Klage dieser Väter reicht von "ewig verschleppten Verfahren" über die Feststellung, daß "es in manchen Gerichten bei Frauen schneller gehe als bei Männern" bis zur Erfahrung, daß "Männer, die sich wehren, oft noch mehr benachteiligt werden". Tatsache ist, daß die vorhandene Praxis bei den Betroffenen Hilflosigkeit aufkommen läßt, die sich auch in Wut und Zorn äußert. Hinzu kommt, daß ihr Vertrauen in die bestehenden Institutionen verloren gegangen ist. Eine mitbetroffene Zweitfrau aus den Niederlanden meinte im Vergleich: "Das Los der Männer in Österreich ist sehr traurig."
 

Rechte des Kindes

Letztlich geht es aber nicht um Rechte von Elternteilen, sondern um das Recht des Kindes auf beide Eltern. Die österreichische Gesetzgebung und wohl auch der frauenorientierte Zeitgeist propagieren das Modell der alleinerziehenden Mutter, der man den Ex-Mann und Vater möglichst vom Leib und vor allem von den Kindern halten muß. Daß das Wegsperren (oder Wegbleiben) der Väter schlimme Folgen für die Kinder hat, ist vielfach bewiesen. Wenn ein Kind ein Jahr lang nach der Scheidung keinen Kontakt zum Vater hat, hat es gehäufte Störungen zur Folge. 70% der Jugendlichen Straftäter haben keinen Vater.
 

Väter mit Rechten

Das Absurde ist, daß wir einerseits immer noch viele Väter haben, die sich, obwohl sie es könnten, zu wenig um das Wohl ihrer Kinder kümmern. Auf der anderen Seite stehen jene, die es gern tun würden, aber kaum eine Chance mehr dazu haben. Auch Scheidungsväter resignieren bald, wenn man es ihnen nur kompliziert genug macht. Die Politik kann nicht immer nur auf die moralischen Pflichten der Väter pochen, sie muß ihnen auch die zustehenden Rechte geben.