Letzte Woche ging es um die Geschichte eines getrennt lebenden Vaters und seinen fehlenden Rechten. Auch der Leiter des Männerbüros meint, dass erst Pflichten und Rechte zusammen stabile Verhältnisse schaffen.

Anfang des Jahres hat unsere Justizministerin den Vorsatz geäußert, sich in diesem Jahr dem Familienrecht zu widmen und sich die deutsche Praxis des gemeinsamen Sorgerechts anzuschauen. „Dafür gebe es keinen Anlass“, reagierte reflexartig die Frauenministerin. Die Realität zeigt, dass wir Anlass genug hätten, uns hier Gedanken zu machen.

Es ist noch gar nicht lange her, dass es in Österreich die ‚Gemeinsame Obsorge’ gibt. Die gilt aber nur, wenn beide es wollen. Verweigert sich beispielsweise die Mutter, dann bleibt auch dem Vater neben dem Besuchsrecht nur die Zahlpflicht. In Deutschland ist seit 1998 das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall und eine Mutter kann nur in begründeten Fällen das alleinige Sorgerecht bekommen. 

Entkrampfte Beziehungen

Prof. Roland Proksch, der deutsche Sorgerecht-Experte, hat in einer Studie die Auswirkungen des gemeinsamen Sorgerechts erhoben. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Väter und Mütter kommen nach der Scheidung schneller zu einer entkrampften Beziehung, kooperieren und kommunizieren besser. 90% der Kinder bleibt der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten, wenn beide das Sorgerecht haben und nicht zuletzt spart sich auch der Staat Millionen. Unterhaltspflichtige Väter, wenn sie das Sorgerecht behalten, zahlen zuverlässiger und bereitwilliger. 


Eigentlich ist das doch logisch, denn Rechte und Pflichten sind wie Zwillinge, die zusammen gehören, damit es zu einer guten Lösung kommt – und die wären wir schon den Kindern schuldig. Wenn ein Teil auf Dauer nur Pflichten hat, wird er sich immer als Verlierer vorkommen und die Situation bleibt angespannt und unruhig.