Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied unlängst, dass es diskriminierend sei, wenn ledige Väter keine Rechte bekommen. Das heikle Thema ist auch bei uns nicht gelöst, wie folgender Bericht zeigt.

Ein Manuel Feurstein aus Dornbirn, im Telefonbuch konnte ich ihn nicht finden, veröffentlichte in der NEUE vom 11.12. einen Leserbrief als getrennt lebender Vater, denen ich Ihnen vorlesen möchte – er spricht für sich. Zudem ist Manuel Feurstein leider nicht allein als Betroffener.
„Wie viele Männer mussten sich schon den Satz anhören: ‚Du hast die Alimente pünktlich zu überweisen, sonst hast du gar nichts zu sagen’? In Zeiten der Emanzipation, in denen Frauen für das Recht kämpfen, gleichberechtigt behandelt zu werden, müssen wir Väter um unseres kämpfen! Aus Angst vor Sanktionen der Ex-Partnerin im Umgangsrecht mit unseren Kindern stecken wir immer wieder zurück, da wir ja als fürsorgliche Väter nicht wollen, dass unsere Liebsten darunter leiden und sie nicht in Gewissenskonflikte bringen wollen.

Mehr Rechte für mündige Väter

Mir geht es nicht darum, meiner Ex-Partnerin zu schaden, sondern um das Prinzip. Wenn ich meine Alimente pünktlich überweisen muss, will ich auch das Recht haben, als Vater gefragt zu werden, wenn es um die Zukunft unseres Kindes geht.
Ich muss nicht mit allem einverstanden sein, was die Erziehung oder den Umgang meines Kindes betrifft, aber ich darf mich wohl dazu äußern, ob mir das gefällt oder nicht, ohne dass ich den Unmut der Kindesmutter auf mich ziehe und mich in einer Situation wiederfinde, die ich mir und unserem Kind nicht wünsche. Ich hoffe inständig, dass die Gerichte uns mündigen Vätern mehr Rechte einräumen, um unserer Pflicht als ‚Wegbegleiter’ und nicht nur als Zahler gerecht zu werden. Denn mir liegt nichts mehr am Herzen als das Wohl meiner Tochter.“