Nicht immer sitzen Männer am längeren Ast. Die Zahl der Väter, die nach Trennung oder Scheidung gerne mehr Kontakt zu den Kindern hätten, wird immer mehr – und viele haben es dabei nicht immer leicht.

Von Markus Hofer

Beim Online-Chat von Radio Vorarlberg hat sich Friedrich mit folgenden Zeilen gemeldet: „Ich bin seit kurzem geschieden, meine Frau hat das Sorgerecht für unsere vierjährige Tochter bekommen. Ich darf sie nur noch an vorgeschriebenen Tagen sehen. Das bringt mich fast um. Immer bekommen die Frauen vor Gericht Recht. Wir Männer haben kaum eine Chance das Sorgerecht zu erhalten.“


Grundsätzlich hat Friedrich Recht. Über 50% der Paare beantragen die gemeinsame Obsorge und das funktioniert auch gut. Doch das sind jene Paare, bei denen ohnehin die Scheidung ohne grobe Streitigkeiten abläuft. Legt es eine Mutter aber darauf an, dann sitzt der Vater immer noch am kürzeren Ast. Sorgerecht für Männer gibt es nämlich in Österreich nur dann, wenn die Mutter auch zustimmt und sie kann ihn später jederzeit aus der gemeinsamen Verantwortung kippen, wenn sie einfach nicht mehr mag. Diese Gesetzeslage ist für Väter absolut unbefriedigend und unfair. Im Falle von Trennung, wenn die beiden also nicht verheiratet waren, gibt es nicht einmal ein Recht auf gemeinsame Obsorge, auch wenn es beide wollen. 


Das Besuchsrecht ist heute ein Recht des Kindes, d.h. der Vater hat richtiger Weise die Pflicht, seine Kinder zu besuchen und die Mutter hätte ebenso die Pflicht, diesen Besuch zu unterstützen. Das ist vom Gesetzgeber an sich richtig gedacht, denn die Kinder brauchen den möglichst unbelasteten Kontakt zu beiden Elternteilen. Wenn sich allerdings eine Mutter mit manchmal rabiaten Methoden quer legt und die Besuche des Vaters zu boykottieren versucht, scheinen mir die zuständigen Behörden oft schon sehr mutlos. Von der Gesetzeslage könnten die Gerichte zweifellos mehr tun, als sie sich trauen. Mütter sind da irgendwie immer noch ein unantastbares Tabu, egal wie sich manche aufführen.