In Deutschland ist es bereits der Regelfall, dass Mütter und Väter sich bei einer Scheidung das Sorgerecht teilen. Der Familienbericht zeigt, dass auch in Österreich die Elternteile profitieren, wenn sie sich dafür entscheiden.

Vor der Sommerpause wurde der Österreichische Familienbericht veröffentlich. Besonders aktuell sind die Erfahrungen mit der „gemeinsamen Obsorge“, wie das geteilte Sorgerecht in Österreich heißt. Die Justizministerin hat nämlich – zum Leidwesen einzelner Frauenvertreterinnen – ein Auge auf die deutsche Regelung geworfen und die ist konsequenter. In Österreich bekommen die gemeinsame Obsorge zwei Elternteile nur, wenn sie sie gemeinsam beantragen. Weigert sich beispielsweise die Mutter, bleibt der Vater ohne Rechte; ein nicht unbedingt sehr motivierender Umstand. 

Das wären wir den Kindern schuldig

Dem Familienbericht zufolge wirkt sich die gemeinsame Obsorge sehr positiv auf die Beteiligten aus: So sei beispielsweise jener Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt - meist also der Vater - nicht gezwungen, um seine Elternrolle zu kämpfen, was zur Deeskalation beitrage. Eine gemeinsame Obsorge erhöhe außerdem die Anzahl der einzelnen Besuchstage um einen Monat im Jahr  - und das ist immerhin um die Hälfte mehr als sonst. Der Kontakt mit dem Kind wird also wesentlich verstärkt; und das allein wären wir schon den Kindern schuldig.


Das feministische Gegenargument gegen die gemeinsame Obsorge lautet seit Jahren stereotyp: Dann wird nur mehr gestritten. Die Erfahrungen in Deutschland und Österreich beweisen aber genau das Gegenteil. Und eigentlich ist es doch logisch: Wo sich streiten lohnt, wird auch gestritten! Wenn ich etwas haben kann, was du nicht kriegst, dann wird es erst interessant. Genau diesen Umstand müssten wir den Kindern zuliebe aber schleunigst abstellen.