Grundsätzliches zum Beruf eines/r KrankenhausseelsorgerIn

Seelsorge im Krankenhaus

 

Eine schwere Krankheit, ein Unfall bedeutet meist eine existenziell tief gehende Erschütterung. Lebenspläne und Hoffnungen zerbrechen – für Betroffene, Angehörige und Freunde. Quälende Sinnfragen können aufbrechen. Angehörige sind oft ratlos, wie dem Kranken begegnen, wie und wie offen mit ihm reden. In dieser Situation von Unsicherheit, Ungewissheit, Angst und Sorge bietet die Seelsorge im Krankenhaus Hilfe und Orientierung an – für Patienten, Angehörige wie auch für das betreuende Krankenhauspersonal.

Zeit für existenzielle Fragen
In seiner existenziellen Verunsicherung braucht der Patient Zuwendung, Information, Aufklärung und einen der Situation entsprechenden menschlichen Umgang. Das „kostet“ Zeit – ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Faktor im „Gesundheitsbetrieb“ Krankenhaus. Seelsorger/-innen im Krankenhaus stellen sich als Gesprächspartner zur Verfügung: Die Ängste und Sorgen jemandem gegenüber auszudrücken kann Klarheit bringen, kann Ordnung schaffen, kann helfen, Angst abzubauen.

Begleitung in Grenzsituationen
Mitunter ist der/die Seelsorger/in herausgefordert, ethische Gewissensentscheidungen über die Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen abwägen zu helfen – wenn keine Aussicht besteht, eine Krankheit oder Verletzung zu überleben, wenn eine weitere Intensivbehandlung nur noch das Sterben verlängert.

Religiöse Begleitung – Zeichen der Hoffnung setzen
Religiöse Menschen suchen gerade in solchen Situationen die Stütze und den Halt in ihrem Glauben. Die Spendung der Sakramente als Quelle innerer Kraft, das gemeinsame Gebet und die Bitte um Segen und seine Zusage gehören zu den Grundaufgaben der Seelsorge. Das Sakrament der Krankensalbung kann innere Ruhe und Gelassenheit schenken, die sich oft positiv auf den Verlauf einer Operation und den Heilungsprozess auswirken.

Hilfe beim Abschied Nehmen
Im Umgang mit Sterben und Tod herrscht vielfach große Hilflosigkeit. Gleichzeitig verstärken sich die Bemühungen, im Krankenhaus ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen und Abschied begleiten. Jeder Abschied ist ein Loslassen von Bekanntem und ein Zugehen auf Unbekanntes. Abschiede brauchen Zeichen und Riten, die das Vergehende würdigen und die Hoffung auf die Zukunft ausdrücken. Die Seelsorge im Krankenhaus hilft, Abschiede so zu gestalten, dass sie für die Hinterbliebenen auch zu einer Kraft für ihr eigenes weiteres Leben werden.

 

In diesem Umfeld erbringt Seelsorge im Krankenhaus
schwerpunktmäßig folgende Leistungen

 

·         Gesprächsseelsorge.
Krankenhausseelsorger besuchen Patienten oder diese bzw. andere Personen bitten um einen Besuch. Daraus ergeben sich unterschiedlich intensive Formen der Betreuung, die u.a. auch Krisenintervention, geistliche Begleitung, liturgische Feiern beinhalten.

·         Spirituelle Begleitung durch Liturgie, Sakramente und Rituale.

·         Rufbereitschaft.
Krankenhausseelsorge ist vielfach Notfallseelsorge, die nicht vorhersehbar und planbar ist. Die Gewährleistung einer ständigen Rufbereitschaft ist eine wichtige Voraussetzung der Seelsorge im Krankenhaus.

·         Koordination und Letztverantwortung für die Hospizarbeit.

·         Freie bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen gehören wesentlich zum Arbeitsteam einer Seelsorgestelle. Ihr Schwerpunkt ist der Besuch bei Patienten. Die Diözese bzw. die jeweilige Seelsorgestelle sorgen für eine entsprechende Ausbildung und Einführung in den Dienst und für die kontinuierliche Begleitung ihrer Tätigkeit.

·         Zusammenarbeit.
Die Arbeit der Seelsorge im Krankenhaus erfolgt im Blick auf das Wohl des Patienten und auf die Wahrnehmung seiner Wünsche in Rücksichtnahme auf und in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus-Personal.

·         Seelsorge im Krankenhaus schließt nach Wunsch und Bedarf die Seelsorge für das Personal mit ein (Gesprächsangebot und Begleitung, Fortbildung, Mitgestaltung von Feiern u.a.)

·         Zur Aufgabe des Krankenhausseelsorgers gehört schließlich die Organisation und Leitung sowie die Sorge um Qualitätssicherung durch laufende Weiterbildung.

 

Für dieses Angebot benötigt die Seelsorge im Krankenhaus
als äußeren organisatorischen Rahmen:

·         Laut Konkordat (Art. XVI) ist der freie Zugang zu den Patienten „zur Ausübung des geistlichen Amtes“ gewährleistet. Das Krankenanstaltengesetz 1993 (§ 17a, Abs. 2.1) sieht vor, dass auf Wunsch des Pfleglings eine seelsorgerische Betreuung möglich sein muss.
Das Vorarlberger Krankenanstaltengesetz (§ 15a, Abs 2, Lit. h) sieht vor, dass „auf Wunsch der Patienten eine seelsorgerische Betreuung ... bereitgestellt“ sowie (Lit. n) „das Recht auf Sterbebegleitung gewahrt, ein würdevolles Sterben ermöglicht...“ wird.
Auch die Verankerung des Rechtes auf würdevolles Sterben in der geplanten Änderung der Vorarlberger Landesverfassung zielt in diese Richtung.

·         Die Ernennung und Anstellung der Krankenhausseelsorger/innen erfolgt durch die Diözese.

·         Dabei gibt es auch Formen der Mitfinanzierung durch die jeweiligen Krankenhausträger.

Die Arbeit der Seelsorge im Krankenhaus ist angewiesen auf die
Bereitstellung von Räumen durch die Spitalsträger:
_ Kapelle, Sakristei (möglichst gut erreichbar)
_ Gesprächsraum mit geschützter Atmosphäre (möglichst gut erreichbar)
_ Verabschiedungsraum
_ Büroräume und Inventar (Computer, Telefon, Verbrauchsmaterial...)
_ Einbindung in das Kommunikationssystem (Handy o.ä.)
_ Zugang zu den erforderlichen Patientendaten