Urheberrecht - Kopierschutz

  • Immer, wenn in der Öffentlichkeit Musik erklingt, fallen Tantiemen an - auch beim sonntäglichen Gottesdienst. Diese Tantiemen zahlt die Österreichische Bischofskonferenz an die AKM.
  • Immer, wenn Noten vervielfältigt werden, fallen Lizenzgebühren an - auch in der Pfarre.

Das neue Gotteslob ist natürlich lizenziert, darüber hinaus zahlt die Österreichische Bischofskonferenz an die AKM einen Betrag für das legale Vervielfältigen von Liedblättern. Davon ausgenommen sind jedoch Chornoten und geheftete oder gebundene Sammlungen.

AKM-Erhebung
Die Pfarren erhalten alljährlich im Herbst das Formular "Musikprogramm-Meldung für Gottesdienste und sonstige liturgische Handlungen" zugesandt. Es gilt für das darauffolgende Kalenderjahr, die Meldung ist mit keiner Zahlungsverpflichtung verbunden.
Die Meldung aller aufgeführten Werke von Komponisten, deren Tod nicht länger als 70 Jahre zuückliegt, an die AKM ist ein Akt der Solidarität mit lebenden Komponisten bzw. deren Erben und hat bis spätestens Jahresende zu erfolgen. Er kostet die Pfarren nur eine Briefmarke und das Kuvert, in dem der vorgedruckte Meldebogen eingesandt wird, weil der kirchenseitliche Beitrag von der Österr. Bischofskonferenz bezahlt wird.

Weiterführende Links

Kopieren für den Gottesdienst
(Link www.gotteslob.at)

Urheberrecht und Kopierschutz von Musiknoten
(Link zu Diözese St. Pölten)

akm

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