Am Mittwoch vergangener Woche teilte der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer dem Ehepaar Martha und Gert Heizer ihren „Selbst-Ausschluss“ aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft (Exkommunikation) mit.

Im Juni 2011 veröffentlichte die Pfarrer-Initiative ihren „Aufruf zum Ungehorsam“. Im Zuge der Debatte darüber machten die lange an der Theologischen Fakultät Innsbruck tätige Pädagogin Martha Heizer und ihr Mann Gert öffentlich, dass sie seit 2008 in ihrem Gebetskreis mehrmals im Jahr eine „Eucharistie“ ohne Priester feiern.

„Mit ihrer Bekanntgabe haben sie eine Situation geschaffen, in der ich als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten musste“, sagt Bischof Manfred Scheuer in einer Erklärung zu der nun in einem Dekret der Diözese festgestellten „Selbst-Exkommunikation“ des Ehepaares.  Er, so Scheuer, glaube auch, dass den beiden die Konsequenz ihres Handelns bewusst gewesen sei. Dennoch empfinde er „es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, das Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so ein Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche.

Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass es bis jetzt kein Umdenken der Betroffenen gegeben hat.“ Martha und Gert Heizer können nun innerhalb von zehn Tagen beim Bischof die Rücknahme oder die inhaltliche Abänderung des Dekretes mit aufschiebender Wirkung beantragen.

Sonderweg

Kardinal Christoph Schönborn greift die Argumentation der Diözese Innsbruck, wonach die Eucharistie die Feier der ganzen Kirche sei und daher auch nicht „privatisiert“ werden könne, auf und meint: „Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirche.“ Er hoffe auf eine Rückkehr des Ehepaares Heizer „wieder ganz unter das gemeinsame Dach“.

An die Kirche gebunden

SiebenrockDer Innsbrucker Dogmatiker Roman Siebenrock, bisher selbst Sympathisant der von Martha Heizer mitgegründeten Plattform „Wir sind Kirche“, setzt sich in einem ausführlichen Beitrag mit den theologischen und kirchenpolitischen Hintergründen auseinander. Er betont noch einmal, dass sich das Ehepaar durch sein Handeln selbst exkommuniziert habe.

„Der Spruch des Bischofs war unausweichlich.“ Es gehe dabei nicht darum, kirchenreformerische Anliegen zu stoppen und „kritischen Katholik/innen ein Bein zu stellen“. Hier gehe es darum, was in der Kirche möglich ist und was nicht. Diese Grenzziehungen seien auch im Hinblick auf Reformdebatten unerlässlich. Was nicht gehe, so Siebenrock, sei u. a. die Selbstermächtigung – ohne Auftrag und Befähigung durch die Kirche – Eucharistie zu feiern oder den Kanon der Bibel selbst festzulegen.

Von Anfang an sei Eucharistie immer an die Kirchengemeinschaft und die Beauftragung durch sie gebunden. Diese Norm drücke sich auch in der breiten Praxis der christlichen Kirchen aus. „Es geht in diesem Konflikt also um die Integrität (Unversehrtheit und Vollständigkeit) der Eucharistie und um die Wahrung der unvergleichlichen Gabe, die uns Jesus in seinem Sakrament anvertraut hat.“

Der volle Text von Univ. Prof. Siebenrock:
www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/1045.html


Der Weg zur Exkommunikation

Heizer Martha und Gert

Dr. Martha und Mag. Gert Heizer
sind seit Jahrzehnten kirchlich engagiert. Martha ist Vorsitzende von "Wir sind Kirche".

Ein ORF-Bericht vom September 2011 machte die gelegentlichen privaten „Eucharistiefeiern ohne Priester“ eines Gebetskreises in Absam bekannt. Durch ihr Handeln zogen sich die Betroffenen bereits die Beugestrafe der Exkommunikation zu. Die Diözese Innsbruck kündigte daraufhin eine Voruntersuchung an. Aus Objektivitätsgründen wurde damit der Leiter des Diözesangerichts Feldkirch, Walter Juen, beauftragt.

In der Folge distanzierten sich vier Personen von ihrem Verhalten, nicht jedoch das Ehepaar Martha und Gert Heizer. „Wir erhielten mehrere briefliche Aufforderungen, hatten dabei aber immer den Eindruck, dass man unsere Argumente gar nicht hören wollte, sondern nur, dass wir die Sache bereuen und damit aufhören“, sagt Martha Heizer. Sie sieht sich „auf der Basis des in der Taufe grundgelegten ,königlichen Priestertums‘ und des gemeinsamen Willens der Gebetsgruppe ermächtigt, dass wir in diesem Kreis miteinander Eucharistie feiern. Es tut uns einfach gut.“

Im April 2012 gingen die Untersuchungsakten an die Glaubenskongregation. Im September kam von dort der Auftrag, ein „außergerichtliches Strafverfahren“ gegen M. u. G. Heizer durchzuführen, falls diese ihr Handeln nicht ehrlich bedauern. Einsprüche des Ehepaares gegen das Verfahren wurden abgewies-en. Im Oktober 2013 wies Rom Bischof Scheuer an, das Strafverfahren (Feststellung der Exkommunikation) abzuschließen.

STICHWORT

Nach dem kirchlichen Rechtsbuch (Codex Iuris Canonici) von 1983 wurde die Feier der Eucharistie ohne Priester mit einem „Interdikt“ (Can. 1378, § 2.1) belegt – Ausschluss aus der Sakramentengemeinschaft und von der aktiven Mitwirkung an Gottesdiensten.
Die Strafe trat mit der Tat – nicht erst nach einem Gerichtsspruch – ein (Tatstrafe). 2001 und 2010 wurde aufgrund verschiedener Ereignisse (Missbrauch, Frauenweihe etc.) eine neue Liste schwerwiegender Delikte (Delicta graviora) eingeführt. Dazu gehört auch die Feier der Eucharistie ohne Priester (Hintergrund waren die „Frauenweihen“). Neben der Tatstrafe der Exkommunikation haben diese schwerwiegenden Delikte auch die verpflichtende Meldung nach Rom zur Folge.

(Aus dem KirchenBlatt Nr. 22 vom 29. Mai 2014)