Die Katholische Kirche Vorarlberg hat für alle Menschen Verständnis, die nicht pünktlich zahlen können und bemüht sich, sie auf Ihr Versäumnis höflich aufmerksam zu machen - schriftlich, aber auch durch die persönliche Kontaktaufnahme. Wussten Sie in diesem Zusammenhang, ...

  • dass jährlich nur ca. 11% der beitragspflichtigen Mitglieder eine 1. Mahnung bekommen?
  • dass die Bearbeitung der Mahnläufe aber rund 40% unserer gesamten Arbeitszeit in Anspruch nimmt?
  • dass weniger Mahnungen die Verwaltungskosten deshalb stark reduzieren?
  • dass eine Mahnklage die gerichtliche Feststellung über die Rechtmäßigkeit der Beitragsvorschreibung ist?
  • dass die Kirche im Rechtsweg keinerlei Vorteile gegenüber einer Privatperson hat?

Wenn wir zu unserem Beitragssystem stehen und wir es auch weiterhin wollen, wird eine gewisse Anzahl von Klagen und Exekutionen unvermeidlich sein. Dabei gibt es keinen Zweifel, dass sich die Kirche bemüht, diese rechtlichen Schritte nur dann zu setzen, wenn wir unsere Möglichkeiten ausgeschöpft haben:

  • Bis es zur Mahnklage kommt, werden zehn(!) oder mehr Schritte gesetzt, um diese zu vermeiden!
  • Gab es bisher nur schriftliche Kontakte bzw. Erinnerungen, wird der Besuchs-/ Interventionsdienst aktiv.
  • Mitarbeiter/innen sind bemüht, im telefonischen und/oder persönlichen Gespräch die Situation abzuklären.
  • Oft kann dabei der Beitrag reduziert oder in belegten sozialen bzw. wirtschaftlichen Härtefällen ganz erlassen werden.
  • Übrigens: Eine Ratenvereinbarung mittels Abbuchungsauftrages wird auf jeder Zusendung angeboten.

Generell gilt: Befinden Sie sich in einer sozialen oder wirtschaftlichen Notlage, kontaktieren Sie die Servicestellen - unsere Mitarbeiter/innen werden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.