Ab 1. September 2015 gelten neue Richtlinien für Zuschüsse zu den Veranstaltungen des Katholischen Bildungswerks Vorarlberg.

Das Katholische Bildungswerk Vorarlberg organisiert und führt auf lokaler und regionaler Ebene Veranstaltungen durch. Ein Teil der Veranstaltungen werden durch die lokalen, ehrenamtlich geleiteten Bildungswerke geplant, organisiert und durchgeführt. Das KBW Vorarlberg, das sich aus Mitteln der Diözese, des Landes und des Bundes finanziert, gibt diese Förderungen z. T. in  Form von Zuschüssen zu den Veranstaltungen weiter. Ab 1. September 2015 gelten neue Richtlinien für diese Zuschüsse. Da wir in der  Aus- und Weiterbildung von BildungswerksleiterInnen und Teammitgliedern ein wichtiges Qualitätsinstrument sehen und der Verein des Bildungswerks aus diesen sowie den ReferentInnen besteht, kommen lediglich Bildungswerke mit einer Bildungswerksleiterin oder einem Bildungswerksleiter und im Idealfall mit Bildungswerksteams in den Genuss der vollen Zuschüsse.

Arbeitseinheiten bilden die Grundlage

Das Bildungswerks-Honorar (HandbuchreferentInnen) und die Zuschüsse werden grundsätzlich über Arbeitseinheiten (AE) berechnet. Eine AE=45 Minuten. Aktuelles Honorar Abendvortrag: 84,00 EUR; Honorar pro AE: 84/3=28,00 EUR; aktueller Zuschuss bei Vorträgen: 3 AE (Abendvortrag)=27,00 EUR; 1 AE= 27/3 (9,00 Eur pro AE).
Die AE werden aufgerundet.

Der volle Zuschuss für die örtlichen Bildungswerke

Der volle Zuschuss  und der Ersatz von Fahrtspesen werden künftig nur noch für Veranstaltungen gewährt, die die lokalen Katholischen Bildungswerke durchführen bzw. eine Kooperation mit dem KBW nachvollziehbar ist.  Kooperationspartner (Pfarren, sofern sie über kein KBW verfügen oder die Veranstaltungen nicht über das KBW durchführen, andere Organisationen etc.) erhalten den halben Zuschuss ohne Fahrtspesenvergütung. Ein allfälliger Zuschuss wird an diejenige Organisation angewiesen, welche die Veranstaltungen anmeldet.

Zuschüsse nur an öffentlich ausgeschriebene, allgemein zugängliche Veranstaltungen

Geschlossenen Runden (PGR-Klausur, Arbeitskreise) erhalten keine Zuschüsse, da die Veranstaltungen des KBW öffentlich für alle interessierten Erwachsenen zugänglich sein müssen.