Ab Sonntag, 25. Oktober 2020 treten wieder neue Regelungen zu Covid in Kraft. Die Diözese Feldkirch und das Forum Katholischer Erwachsenenbildung haben Hilfestellungen entwickelt.

Die Präzisierungen zur neuen Covid-Novelle umfassen kurz gefasst:

  • Bei Veranstaltungen bis 6 Personen indoor (mit bis zu weiteren 6 Kindern z.B. in einer Elternkind-Gruppe) bzw. zwölf Personen (outdoor) gibt es keine Vorgabe (außer die allgemeinen Regeln; 1 Meter-Abstand etc.).
  • Ab 6 Personen braucht es ein Covid-Konzept und damit auch eine Covid-beauftragte Person. Einen Leitfaden für die Erstellung eines Konzepts lässt sich hier herunterladen.
  • Ab 6 Personen ist eine Veranstaltung der Gesundheitsbehörde zu melden. In Vorarlberg sind das die Bezirkshauptmannschaften: bhfeldkirch@vorarlberg.at, bhdornbirn@vorarlberg.at, bhbregenz@vorarlberg.at, bhbludenz@vorarlberg.at.
    Sinngemäß lässt sich diese Meldung in drei Zeilen formulieren, die so oder ähnlich lauten könnten: "Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit kommen wir der Anzeigepflicht für Veranstaltungen nach, die in der Verordnung BGBL II 455 v. 22.10.2020 vorgeschrieben ist. Das für die Veranstaltung geltende Präventionskonzept liegt bei und wird vom Covid19-Beauftragten am Veranstaltungstag umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen Diözese Feldkrich (oder Pfarre....)". Anhang: Präventionskonzept (nicht vergessen).
  • Das Bildungsministerium empfiehlt in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort eine Sammelmeldung für einen definierten Zeitraum. Dh. zB. die Meldung aller KBW-Veranstaltungen in der Pfarre X bis Zeitraum Y.
  • Bei Veranstaltungen ab 250 Personen (inndoor) und 1000 Personen (outdoor) braucht es eine Bewilligung der Behörde.
  • Bei zugewiesenen Sitzplätzen ist am Sitzplatz kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch die/der Referent muss keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Der Text der Covid-Novelle, die seit 25. Oktober 2020 in Kraft ist, findet sich auf der Seite des Bundesministeriums und ist hier abrufbar.
Die diözesanen Hinweise finden Sie hier.