„Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben“ (Mt 25,31–46 EU)? Von wegen: Auch die Katholische Kirche verfügt über ein irdisches Strafrecht – und das ist gerade überarbeitet worden.

Zwölf Jahre lang bereiteten Bischofskonferenzen, Kurie und Kirchenjuristen die Reform des Codex Iuris Canonici (CIC), also des kirchlichen Gesetzbuches vor. Vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen sind seit dieser Neuordnung genauer definiert und werden schärfer geahndet. Auch Strafen sind detaillierter aufgeschlüsselt, wie Dienstag bekannt wurde. Dabei ist es Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Das neue Recht tritt am 8. Dezember in Kraft.

So wird sexueller Missbrauch nun nicht mehr unter Verstößen gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat „gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen“. Genannt werden weiterhin Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden.

Reaktion auf Missbrauchsskandal

Mit der nunmehrigen Reform von Buch VI („Strafbestimmungen in der Kirche“) des Codex Iuris Canonici greift die Kirche Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte auf. Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsskandale hatte der Vatikan bereits neue Einzelgesetze und Regelungen erlassen. Deren Bestimmungen sind nun in das allgemeine Gesetzbuch aufgenommen. Schärfer geahndet werden nun auch Vermögensdelikte.

Grobe Fahrlässigkeit bei der Verwaltung von Kirchengütern wird ebenso geahndet wie derjenige, der ohne vorgeschriebene Beratung oder Erlaubnis Kirchengut veräußert. Neben der Strafe gibt es oft eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Als Delikte explizit aufgenommen wurden in den CIC aber auch der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist.

Strafmaß genauer geregelt

Da die Kirche keine Freiheitsstrafen verhängen kann, regelt sie Beugestrafen wie Exkommunikation oder Suspension genauer. Unter den Sühnestrafen werden nun auch Geldstrafen genannt sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen. Für mögliche Straferlasse werden schließlich genauere und höhere Hürden festgelegt.

Es ist die erste größere Reform des Kirchengesetzbuchs aus dem Jahr 1983. Das neue Buch VI des CIC ist in offizieller deutschsprachiger Übersetzung als PDF abrufbar.

Quelle: kathpress.at / red